Fall Sofia

Gericht in Treviso erklärt Nichtzuständigkeit

Österreich
07.12.2013 11:13
Weiter Bangen heißt es im grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreit um die siebenjährige Sofia aus Niederösterreich: Denn das Gericht in Treviso erklärte sich hinsichtlich der Entscheidung um die Aufschiebung der Rückführung für nicht zuständig, berichtete die Anwältin der Mutter, Astrid Wagner, am Samstag. Nun soll im Jänner das Gericht in Venedig entscheiden.

"Ich habe ein Fax von unserer italienischen Anwältin erhalten, dass es ein Unzuständigkeitsurteil in Treviso gegeben hat", so Wagner. Das Gericht in Venedig war bisher nur für die Klärung der Obsorgefrage zuständig.

"Ich bin guter Dinge, weil jetzt mehr Zeit vergeht und das Kind bereits ein halbes Jahr in der Schule ist", sagte die Anwältin. Zu erwarten sei nun bestenfalls eine neuerliche Aufschiebung der Rückführung, schlimmstenfalls könne sich der Sorgerechtsstreit aber bis zur Volljährigkeit des Mädchens hinziehen. Eine Exekution der Rückführung der Siebenjährigen zu ihrem Vater nach Italien kann sich Anwältin Astrid Wagner immer weniger vorstellen, solange die Obsorge nicht geklärt ist.

Mutter "wollte unbedingt hinunter fahren"
Trotzdem sei man für alles gerüstet. Wie schon für die Verhandlung in Treviso, könne man auch eine Beschwerde gegen Italien beim Europäischen Gerichtshof einbringen, sollte sich das Gericht in Venedig doch für eine Rückführung entscheiden.

Die Mutter der Siebenjährigen wollte zudem der italienischen Justiz beweisen, dass sie sich nicht versteckt und war schon auf dem Weg zur Verhandlung nach Treviso gewesen: "Sie wollte unbedingt hinunter fahren, damit es nicht heißt, sie entzieht sich dem Verfahren. Vonseiten unserer italienischen Anwältin gab es aber Bedenken, da gegen die Mutter zwei Strafverfahren wegen Kindesentführung in Italien, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, anhängig sind." Noch vor der Grenze sei die Mutter daher umgekehrt.

Flucht mit Kind nach Österreich
Das Sorgerecht für Sofia wurde dem italienischen Vater in sämtlichen Instanzen zugesprochen. Die Eltern hatten mit der Kleinen bis Jänner 2008 in Norditalien zusammengelebt, als es zur Trennung kam. Kurz darauf flüchtete die Mutter mit dem Kind in ihre Heimat Österreich, angeblich vor ihrem gewalttätigen Lebensgefährten.

Am 24. Juli dieses Jahres hätte das Mädchen von zu Hause abgeholt werden sollen, um zu dem Italiener gebracht zu werden. Der gerichtliche Vollzug war jedoch nicht möglich, da die Mutter mit ihrer Tochter in Spanien untergetaucht war.

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