Brückensturz-Causa

Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung

Österreich
06.12.2013 20:14
Ein 24-jähriger Student ist am Freitag am Landesgericht Krems der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der junge Deutsche hatte am 1. März 2013 im Zuge einer nächtlichen Rauferei einen 21-Jährigen von einer Brücke in die Tiefe gestoßen und dadurch schwer verletzt. Alle Beteiligten waren zum Zeitpunkt des Vorfalls stark angetrunken. Der Deutsche nahm das Urteil an, die Staatsanwältin meldete Nichtigkeit und Berufung an - somit ist keine Rechtskraft gegeben.

Das Strafausmaß wurde mit 180 Tagsätzen a vier Euro festgesetzt. Die Geschworenen entschieden auch, dass der 24-Jährige bei seiner Handlung das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten hatte. Auf fahrlässige Körperverletzung war bereits im ersten Verfahren im August entschieden worden, wonach der Richtersenat den Wahrspruch aussetzte und es nun zu einer Neuauflage des Prozesses kam.

Alle Beteiligten alkoholisiert
Der Deutsche und sein Freund waren laut Staatsanwaltschaft am Abend des dramatischen Vorfalls bereits zuvor in einem Lokal mit einer Gruppe angeeckt. Gegen 4 Uhr traf man dann auf der Brücke über den Kremsfluss erneut aufeinander. Keiner der Beteiligten war zu diesem Zeitpunkt noch nüchtern – so hatte der Beschuldigte rund 2 Promille im Blut.

Die Anwesenden gerieten erneut in Streit, der in weiterer Folge eskalierte und zu einer Rauferei führte. Dabei soll sich der Beschuldigte laut Anklage auf sein Opfer gestürzt, es hochgehoben und über das Geländer geworfen haben. Aufgrund der starken Alkoholisierung aller Beteiligten gab es jedoch unterschiedliche Versionen des Tathergangs. So erklärte der Verteidiger wie auch sein Mandant, dem 21-Jährigen "im vollen Lauf" einen Stoß versetzt zu haben, in dessen Folge der junge Mann sechs Meter in die Tiefe stürzte.

Opfer erlitt schwere Verletzungen
Beim Aufprall zog sich das Opfer nach Angaben des Unfallmediziners Wolfgang Sebek schwere Verletzungen an der Milz, am Schlüsselbein, Schädel und Brustkorb sowie Prellungen und Schürfwunden zu. Die Frage, ob ein derartiger Sturz aus sechs Metern Höhe tödlich sein kann, bejahte der Arzt zwar, dies sei aber nicht der Regelfall, erklärte der Mediziner.

Die Beleuchtung am Ort des Geschehens sei gut gewesen, betonte die Staatsanwältin vor Gericht - und auch, dass der einige Meter tiefer durchfließende Kremsfluss einen niedrigen Wasserstand hatte und spitze Steine aus dem Bachbett ragten – der Angeklagte hätte daher durch seine Handlung den möglichen Tod des Opfers in Kauf genommen. Dem widersprach der 24-jährige Angeklagte und erklärte zudem, dass ihm die Örtlichkeiten - er war erst seit einer Woche in Krems - völlig unbekannt gewesen seien. "Hätte ich gewusst, dass das eine Brücke ist, dann hätte ich ihn nicht gestoßen."

Vor Gericht kam auch das - gesundheitlich völlig wiederhergestellte – 21 Jahre alte Opfer zu Wort. Auch wenn er schwer verletzt wurde, glaube er nicht, dass der 24-Jährige ihn habe töten wollen, erklärte der junge Mann. Das beteuerte auch der Angeklagte in seinem Schlusswort. "Es tut mir extrem leid", sagte er unter Tränen. Er danke den Schutzengeln, die dafür sorgten, dass der 21-jährige Student heute noch lebt und gesund sei.

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