Freunde in Oberösterreich wollte der junge Niederösterreicher Thomas M. besuchen. "Ich fuhr zunächst nach Linz und dann mit dem Regionalzug weiter nach Ansfelden", schildert er. Zwischen der Ankunft des einen und der Abfahrt des anderen Zuges lagen nur wenige Minuten.
"Da ich derzeit wegen einer Verletzung auf Krücken angewiesen bin, war es schon mühsam, die Garnitur überhaupt zu erreichen. Die Fahrkarte wollte ich dann direkt beim Zugbegleiter kaufen. Was M. aber nicht wusste: Dieses Service haben die ÖBB eingestellt.
95 Euro Strafe aufgebrummt
"Der Schaffner war extrem unfreundlich und reagierte auch nicht auf meinen Einwand, dass ich wegen der Gehbehinderung gar keine Zeit gehabt hätte, das Ticket beim Automaten zu kaufen." Weil M. den Strafbetrag von 65 Euro nicht bar dabei hatte, gab es vom ÖBB-Mitarbeiter einen Erlagschein über stolze 95 Euro - für eine Fahrkarte, die 2,20 Euro gekostet hätte.
Auf "Krone"-Nachfrage gaben sich die Bundesbahnen zerknirscht. "Tarifrechtlich hat der Zugbegleiter natürlich korrekt gehandelt, menschlich freilich nicht. Wir verzichten selbstverständlich auf die Forderung von 95 Euro", erklärte Sprecher Michael Braun.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.