Ermittelt wurde im Fall einer Frau, die bei einer Abtreibung eine Gebärmutter-Perforation erlitten hatte. "Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da kein ärztliches Fehlverhalten festgestellt werden konnte", sagte Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber dem ORF.
Zudem hätten die Ermittlungen ergeben, dass die eingetretenen Komplikationen ein typisches Operationsrisiko darstellen, ergänzte die Sprecherin. Die Ärztin soll die Operation auch nicht selbst vorgenommen, "sondern nur vorbereitet haben".
Berufsverbot weiterhin aufrecht
Seitens der Ärztekammer ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. Ob die Frau wieder als Ärztin arbeiten darf, "wird sich in den kommenden Wochen entscheiden", sagte der Sprecher der Ärztekammer, Martin Stickler. Bis dahin bleibt das Berufsverbot, das nach Bekanntwerden der Vorwürfe verhängt worden war, aufrecht.
Laut der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz waren in den vergangenen vier Jahren 16 Mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden. Sieben Frauen mit Komplikationen hätten sich an sie gewandt, so Pilz.
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