Die geplante „Schutzhütte Gamsgrube“ erhitzt seit Jahren die Gemüter. Die Diskussion führte auch vor Gericht, wo einander GROHAG und Alpenverein gegenübergestanden sind. Nun wurde auch die Berufung des Alpenvereines abgewiesen: Schutzhütte und Schutzgalerie können gebaut werden.
Die Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) hatte den Bau einer neuen Schutzhütte im Sonderschutzgebiet Gamsgrube oberhalb der Pasterze im Nationalpark Hohe Tauern und einer Galerie zum Schutz des Weges, den die GROHAG zu erhalten hat, geplant. Die Hütte sollte die 2016 abgerissene Hofmannshütte des Alpenvereins ersetzen. Der Naturschutzbund sprach sich gegen das Projekt im Sonderschutzgebiet aus. Land Kärnten und Gemeinde Heiligenblut standen hinter dem Vorhaben der GROHAG. Laut Alpenverein stünden die Grundflächen aber gar nicht im Eigentum der GROHAG, was der Verein vor Gericht klären lassen wollte. Die Klage wurde im März bereits abgewiesen.
Grundlagen des Grunderwerbes aus den 1930ern seien aufgrund der Wirren der Zeit nicht mehr nachvollziehbar. Wegen der Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen seien die Flächen zudem durch die GROHAG ersessen worden. Grenzsteine seien ebenfalls zu finden – und eine illegale Versetzung dieser sei nicht nachweisbar. Die Klage wurde also am Landesgericht Klagenfurt abgewiesen. Der Alpenverein, der davon ausging, es handle sich ums einen Grund, wird berufen.
Der Alpenverein zog in die nächste Instanz. Nun hat das Oberlandesgericht Graz die Berufung gegen das Ersturteil abgewiesen. Die GROHAG darf bauen, wobei noch kein Baustart fixiert ist.
Der Alpenverein könnte noch zum Obersten Gerichtshof gehen.
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