Eine Tochter beschuldigt das Pflegewohnhaus Casa Marienheim in Baden (Niederösterreich), Mitschuld am Tod ihrer Mutter zu sein. „Pflegeunterlagen, die Fehler aufdecken könnten, werden mir verweigert.“ Das Pflegeheim dementiert – eine Einsicht wäre bei der Pflegeanwaltschaft jederzeit möglich.
Schauplatz November 2024 im Badener Pflegewohnhaus Casa Marienheim: Die 83-jährige Mutter von Carol S. wird mit massiver Dehydrierung ins Krankenhaus eingeliefert. Dort stirbt sie drei Tage später unter anderem an akutem Nierenversagen.
Nun klagt die Tochter an: „Man ließ meine Mutter im Pflegeheim regelrecht verdursten!“ Denn: „Meine Mutter hatte bereits seit zehn Tagen massive Schluckbeschwerden.“ Und doch sei ihr im Pflegeheim versichert worden: „Mama trinke eh genug.“
„Pflegeheim verweigert mir die Unterlagen“
Eine Woche später erstattete Carol S. Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. „Die Staatsanwaltschaft hat keinen Grund zur weiteren Verfolgung gefunden“, so die Tochter. Auch wegen fehlender Dokumentationsunterlagen als Beweis. „Diese verweigert mir jedoch das Pflegeheim“, klagt S., die als Erwachsenenvertretung für die Mutter fungierte. Bereits vor dem Tod habe sie um Auskunft gebeten – und keine erhalten.
Man ließ meine Mutter im Pflegeheim regelrecht verdursten!
Tochter Carol S.
Überhaupt gab es in dem Pflegeheim laufend Probleme mit der Betreuung, auf die die Tochter auch immer wieder aufmerksam machte.
„Alle Vorwürfe wurden als unberechtigt beurteilt“
Im Pflegeheim selbst wehrt man sich gegen alle Vorwürfe und betont, dass nach dem Tod die Erwachsenenvertretung erlischt und sämtliche Unterlagen an die zuständigen Behörden, wie der Patientenanwaltschaft übergeben wurden. „Frau S. könne Einsicht in die Pflegedokumente bekommen, wenn sie einen entsprechenden Nachweis aus dem Verlassenschaftsverfahren der Mutter erbringt“, heißt es dazu aus dem Pflegeheim. Dies sei jedoch bis dato nicht passiert
Umgehende behördliche Untersuchungen haben diese Vorwürfe als unberechtigt beurteilt.
Stellungnahme des Pflegeheims
Auch die Vorwürfe gegen das Heim in Baden kann der Heimträger so nicht stehenlassen: „Die vielfältigen Beschwerden von Frau S., die diese auch bei diversen Behörden und Einrichtungen eingebracht hat, weisen wir zurück. Umgehende behördliche Untersuchungen haben diese Vorwürfe als unberechtigt beurteilt.“
Das wird auch aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister bestätigt. „Den Beschwerden wurde umfassend von der Pflegeaufsicht nachgegangen und auch vor Ort überprüft.“
„Heim möchte nicht, dass ich Akte in die Hände bekomme“
Frau S. ist verzweifelt. Die Info, dass sie die Akte über die Pflegeanwaltschaft anfordern könne, sei ihr vom Casa Marienheim nicht mitgeteilt worden. „Ein Beweis für mich, dass sie nicht möchten, dass ich die Akte in die Hände bekomme“, so die trauernde Tochter. Weitere Schritte gegen das Heim wären für sie jetzt nur noch über einen Rechtsanwalt möglich. „Doch ich bin Mindestrentnerin und so sind mir die Hände gebunden.“
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