Sie starben qualvoll im Anhänger, der in der Sonne überhitzte. Nun, am Tag nach dem Jahrestag der Tiertragödie von Aurach am Hongar, wurde die Besitzerin (31) der beiden Schäferhunde vom Vorwurf der Tierquälerei am Landesgericht Wels freigesprochen.
Es war „kein bedingter Vorsatz“ nachweisbar – das ist die Begründung des Gerichts, warum die Besitzerin der Hunde freigesprochen wurde.
Ihr war vorgeworfen worden, dass sie wissen hätte müssen, dass die Tiere in Lebensgefahr waren, als sie diese bei 30 Grad Außentemperatur am 15. Juli des Vorjahres in einem „ventilierten Thermo-Anhänger“ ließ, während sie als Betreuerin mit Kindern zum Schwimmen ging. Noch mehr: Laut Gesetz müsste sie für eine Verurteilung den Vorsatz haben, dass die Tiere Qualen ausgesetzt sind. „Es wurde ein E-Mail des Herstellers vorgelegt, das besagt, dass der Anhänger so konzipiert ist, dass drinnen die Temperaturen nicht höher sein können, als draußen“, erklärt Gerichts-Sprecher Johannes Huber.
Zwei von drei Tieren starben
Weiters sei man davon ausgegangen, dass jemand am Hunde-Club-Platz ein Auge auf die Tiere haben wird. Doch dies passierte nicht. Und zwei von drei im Anhänger eingesperrten Schäferhunden – einer gehörte der Tochter der Angeklagten – verendeten.
Das Gesamtbild vor Gericht war so, dass die Besitzerin nicht den Vorsatz hatte, die Tiere zu quälen, im Gegenteil. Daher erfolgte der Freispruch. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab, daher ist er nicht rechtskräftig.
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