Initiative von Arbeiterkammer und dem Land Kärnten bringt Mietern bares Geld zurück. Erhebung soll Informationen zu Wohnkosten bringen.
Die Wohnkosten sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Einen großen Teil dazu haben die Betriebskosten getragen. Während Preissteigerungen bei Energie- und Personalkosten zu einem schmerzhaften, aber rechtfertigbaren Anstieg führen können, dürfen nicht alle Kosten auf die Mieter abgewälzt werden.
Check zahlt sich aus
Beim kostenlosen Betriebskostencheck werden die Abrechnungen durch die Mietrechtsexperten der Arbeiterkammer Kärnten überprüft. „Immer wieder kommt es vor, dass Beträge verrechnet werden, die Mieter gar nicht zahlen müssen“, berichtet Michael Tschamer, Wohnrechtsexperte im Konsumentenschutz der AK.
Häufige Beanstandungen gibt es bei der Überwälzung von Kosten oder der Abrechnung von Heizkosten bei einem Mieterwechsel. „Vor Anmieten einer Wohnung sollte geklärt werden, ob eine Nachzahlung anstehen könnte und diese gegebenenfalls vertraglich vermeiden“, so Tschamer.
In diesem Zuge ruft die Arbeiterkammer außerdem zu einer Umfrage über die Preisentwicklung bei Mieten und Betriebskosten auf. Der Bedarf an leistbaren Wohnen in Kärnten ist groß. Teilweise verschlingen Miete und Betriebskosten bereits 40 bis 50 Prozent des Einkommens. „Wir schauen hier nicht tatenlos zu. Mit der Erhebung der Wohnkosten analysieren wir gemeinsam mit dem Forschungsinstitut Joanneum Research die Preisentwicklung und nehmen die Ergebnisse als Basis für unsere Forderungen zur Entlastung aller Kärntner“, so Kärntens AK-Präsident Günther Goach.
Anfragen und Terminvereinbarungen per E-Mail an bkcheck@akktn.at oder unter 050 477-6000.
Alle Informationen: kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen
Umfrage zu Wohnkosten: kaernten.arbeiterkammer/wohnkosten
Um die stetig steigenden Belastungen zu kompensieren, fordert die Arbeiterkammer unter anderem ein Baukonjunkturpaket des Bundes, die Zweckwidmung der Wohnbauförderung, die Harmonisierung von indexbasierten Mieterhöhungen auf maximal zwei Prozent pro Jahr sowie die Einführung von steuerlichen Anreizen für Wohnraumschaffung und -sanierung.
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