114 tote Almtiere in drei Wochen: Ärger, Frust und Wut bei Tiroler Almbauern wachsen an. Sie fordern eine bessere Handhabe gegen Wölfe. Der Landtag soll die rechtlichen Grundlagen schaffen und nicht länger zuwarten, fordern sie. Dieser macht den nächsten Schritt.
Massiv angestiegen ist zuletzt die Zahl der getöteten Nutztiere auf Tirols Almen. Die Bauern wollen deswegen nicht bis 2026 warten, bis die Landesregierung ein neues Almschutzgesetz fertig hat. Sie wollen sofort handeln: Der Wolf soll künftig geschossen werden können, bevor er Unheil auf der Alm anrichtet. Und nicht erst danach. Der Verein Weidezone propagiert seit Jahren diesen Weg und verweist auf das Beispiel Kärnten, wo es bereits seit einem Jahr entsprechende rechtliche Grundlagen dafür gibt.
Wir haben ein Jahr lang mit der ÖVP und ihren Bauernvertretern darüber gesprochen, dass sie den Weg Kärntens gehen sollen. Immer wieder wurden wir vertröstet.
Stefan Brugger, Weidezone Tirol
Dort seien in einem Jahr 22 Wölfe geschossen worden, in Tirol acht. „In Kärnten hat die Jagd absolute Rechtssicherheit“, erläutert Stefan Brugger von der Weidezone Tirol. „Es gab auch schon Anzeigen gegen einzelne Personen und Beamte. Keine Anzeige wurde weiterverfolgt“, betont er.
Mittwoch startet Juli-Landtag: Dringlichkeit zuerkannt
Unterstützung kommt nun wie berichtet von FPÖ, Liste Fritz und Neos. „Wir haben ein Jahr lang mit der ÖVP und ihren Bauernvertretern darüber gesprochen, dass sie den Weg Kärntens gehen sollen. Immer wieder wurden wir vertröstet. Nun geht die Opposition voran“, schreibt Brugger in einem Rundmail an Unterstützer.
Gemeinsam wird beim Juli-Landtag, der am Mittwoch startet, ein Dringlichkeitsantrag für eine Novelle des Tiroler Almschutzgesetzes eingebracht. Und so wie es derzeit aussieht, stimmen SPÖ und ÖVP der Dringlichkeit tatsächlich zu. Damit kann im Landtag am Ende der regulären Tagesordnung diskutiert und abgestimmt werden.
VP-Klubchef sieht juristischen Dilettantismus
Die Diskussion verspricht spannend zu werden. Denn VP-Klubchef Jakob Wolf hat bereits zwei Knackpunkte identifiziert: Einmal den Umstand, dass das Gesetz ohne Begutachtungsfrist beschlossen werden soll, zum anderen „juristischen Dilettantismus“ im Oppositionsantrag selbst: So könne ein Wolf nur noch vor einem Riss geschossen werden, nachher aber nicht mehr.
Begutachtungsfrist nicht unbedingt nötig
Das stimmt aber laut Weidezone so nicht: „Der Antrag betrifft nur das Almschutzgesetz. Das Jagdgesetz, welches den Abschuss wie bisher regelt, bleibt davon unberührt!“, hält Obmann Brugger fest. In Sachen Begutachtung meint er, die ÖVP habe bereits selbst Gesetze ohne Frist beschlossen – weil dies in Ausnahmefällen wie besonderer Dringlichkeit möglich ist.
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