Tilgung verlangt

Homosexuellen-Paragraf: EGMR verurteilt Österreich

Österreich
07.11.2013 14:07
Dass Verurteilungen nach dem 2002 aufgehobenen "Homosexuellen-Paragrafen" faktisch nicht aus dem Strafregister gelöscht werden können, hat Österreich am Donnerstag eine Verurteilung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingebracht. Vier Männer - einer inzwischen verstorben - hatten sich an das Gericht gewandt. Sie haben nun Recht bekommen und erhalten jeweils 5.000 Euro Schadenersatz sowie zwischen 9.000 und 16.000 Euro für die Verfahrenskosten.

Es ging um Verurteilungen wegen "gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Personen unter 18 Jahren" (Paragraf 209 StGB). Die Männer hatten die Löschung ihrer Verurteilungen aus den 1980er- und 1990er-Jahren aus dem Strafregister beantragt, alle Begehren wurden aber vom Obersten Gerichtshof 2007 abgelehnt. Begründung: Die dafür notwendige Erneuerung der Strafverfahren hätte innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Urteile beantragt werden müssen.

Wie der EGMR anmerkt, war das den Männern aber gar nicht möglich, denn die entsprechende Bestimmung der Strafprozessordnung gab es damals noch nicht. Das Gericht entschied daher, dass eine Verletzung der Menschenrechtskonvention (Benachteiligungsverbot, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Recht auf wirksame Beschwerde) vorliegt.

"Lambda" für Amnestie, Rehabilitierung und Entschädigung
Für Helmut Graupner vom "Rechtskomitee Lambda", der die Männer vor Gericht vertrat, ist damit klar: Verurteilungen nach Paragraf 209 "müssen alle aus dem Strafregister raus". Er sprach sich zudem für ein Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz aus, wie es die Grünen bereits vor drei Legislaturperioden und seither immer wieder eingebracht hätten.

Der Paragraf 209 hatte für gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Männern ein Schutzalter von 18 Jahren vorgesehen, unter Frauen 14 Jahre. Nach Kritik des Verfassungsgerichtshofs wurde er 2002 aufgehoben und durch eine neue Bestimmung ersetzt. Paragraf 207 b regelt seither den "Missbrauch von Jugendlichen" und beinhaltet geschlechts- und beziehungsneutrale Strafbestimmungen mit zwei Altersgrenzen - 16 und 18 Jahre.

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