Zwangs-Name bleibt

Frau will Vorname ändern, Klage scheitert

Gericht
03.06.2025 13:23

Österreich hat laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Recht auf Privatsphäre einer Frau nicht verletzt, obwohl ihr die Änderung ihres Vornamens in offiziellen Dokumenten verweigert wurde. Staaten hätten in solchen Fällen einen weiten Ermessensspielraum, teilte der Gerichtshof mit.

Die Frau wollte ihren Vornamen ändern, nachdem sie bereits ihren Nachnamen vom väterlichen in den mütterlichen geändert hatte. In ihrer Klage erklärte sie, dass ihr Vater ihre Mutter gezwungen habe, ihr den Vornamen zu geben, dass sie aber schon länger ihren Wunschnamen verwende und Familie und Freunde sie so nennen würden.

Name ist nicht „gebräuchlich“
Die Ablehnung der Behörden beruhte auf dem österreichischen Gesetz, wonach Vornamen „gebräuchlich“ sein müssen, um im Melderegister eingetragen zu werden, und dass dieses Kriterium für den Wunschnamen nicht gilt.

In seinem Urteil stellt der EGMR fest, dass „die Anforderung, dass ein Vorname häufig verwendet werden muss, grundsätzlich einem öffentlichen Interesse entspricht, nämlich der Beibehaltung einer Praxis, die die Eintragung frei erfundener Namen nicht zulässt“. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass diese Anforderung zu den Beschränkungen gehören kann, die ein Staat zur Regelung von Namensänderungen rechtmäßig einführen kann.

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