Nach jahrelangem Streit hat die US-Sängerin Taylor Swift (35) die Rechte an ihren ersten sechs Alben für eine schwindelerregende Summe gekauft. „Alle Musik, die ich je gemacht habe ... gehört jetzt ... mir“, schrieb die Sängerin auf ihrer Webseite. „Zu sagen, dass damit mein größter Traum wahr geworden ist, drückt es nur zurückhaltend aus.“
Laut „Billboard“ hat der Private-Equity-Fonds Shamrock Capital Swifts Musikkatalog für rund 360 Millionen US-Dollar an die Sängerin und Songwriterin verkauft. Dieser Betrag liegt dem Vernehmen nach relativ nah an der Summe, die die Investmentfirma selbst im Jahr 2020 für den Katalog bezahlt hatte. Die Musikerin selbst schweigt zu der Summe.
Nur so viel wollte sie verraten: Während es für sie eine Herzensangelegenheit gewesen sei, sei es für Shamrock Capital letztlich ein Business-Deal gewesen – aber es sei immer „ehrlich, fair und respektvoll“ abgelaufen.
„Ihr gehört zu mir“
Ihre Freude über diesen Triumph teilte Swift bereits in einem Posting, das sie mit Fotos von sich und den Plattencovern ihrer Werke versah. Dazu schrieb sie die unmissverständlichen Worte: „Ihr gehört zu mir.“
Was genau hat Swift da jetzt gekauft?
Die Rechte an den ersten sechs Alben, die die Musikerin je veröffentlicht hat: „Taylor Swift“ (2006), „Fearless“ (2008), „Speak Now“ (2010), „Red“ (2012), „1989“ (2014) und „Reputation“ (2017). Dazu gehören nach Angaben Swifts unter anderem auch noch Musikvideos, Konzertfilme, unveröffentlichte Songs sowie die zu den Alben gehörenden Illustrationen und Fotos.
Swift war zu Beginn ihrer Karriere bei dem Musiklabel Big Machine unter Vertrag und nahm dort ihre ersten sechs Alben auf. Die Rechte gehörten – wie üblich – dem Label, das sie allerdings 2019 für mehr als 300 Millionen Dollar an eine Holding des früheren Musikmanagers Scooter Braun verkaufte – nach Angaben Swifts ohne Rücksprache oder Zustimmung von ihr. Es folgte ein jahrelanger öffentlicher Streit, den Swift auch häufig in ihren Songs thematisierte. 2020 verkaufte Braun die Rechte weiter, diesmal an die Investment-Firma Shamrock Capital in Los Angeles, von denen Swift sie nun erwarb.
Wie sieht es mit den anderen Alben von Swift aus?
2018 wechselte Swift zum Musiklabel Universal – und handelte einen Vertrag aus, demzufolge die Master-Rechte an allen seitdem dort von ihr erschienenen Alben ihr selbst gehören, darunter „Lover“ (2019), „Folklore“ (2020), „Evermore“ (2020), „Midnights“ (2022) und „The Tortured Poets Department“ (2024).
Zudem fand Swift noch einen ganz besonderen und so zuvor nie dagewesenen Kniff: Sie nahm einige ihrer ersten Alben einfach nochmal auf – und die Rechte an diesen mit dem Zusatz „Taylor‘s Version“ versehenen Alben gehören ihr. Bisher gibt es diese Versionen von „Fearless“, „Red“, „1989“ und „Speak Now“.
Wie geht es jetzt weiter mit Swift?
Um die Sängerin war es nach dem Abschluss ihrer gigantischen „Eras“-Welttournee ein wenig ruhiger geworden. Neue Musik oder Auftritte sind derzeit nicht angekündigt. In dem Brief, mit dem sie auf ihrer Webseite den Alben-Deal verkündete, bedankte sich Swift ausgiebig bei ihren Fans für deren Unterstützung. Eine Frage aber dürfte Fans weiter umtreiben: Was wird nun aus den zwei noch nicht als „Taylor‘s Version“ veröffentlichten Alben, „Taylor Swift“ und „Reputation“? Wird Swift diese noch veröffentlichen, wie ursprünglich angekündigt?
Das Album „Taylor Swift“ sei schon komplett neu aufgenommen – „und ich liebe es wirklich, wie es jetzt klingt“, schreibt Swift. Die Arbeit an der Neuaufnahme von „Reputation“ habe sie dagegen immer vor sich hergeschoben, sie sei noch nicht einmal zu einem Viertel fertig. Das Album sei so sehr mit einer speziellen Zeit in ihrem Leben verbunden und es sei das eine dieser sechs Alben, von dem sie nicht glaube, dass man es besser machen könne. Ob und wenn ja, wann etwas von diesen Neuaufnahmen veröffentlicht werden könnte, ließ Swift offen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.