Bauland-Erhebung

Üppige Reserven hat die Stadt Innsbruck nicht mehr

Tirol
28.05.2025 09:00

Die Stadt Innsbruck will private Grundflächen für sozialen Wohnbau heranziehen – doch wie viele hat sie noch selbst in ihrem Besitz? Das ergab eine Anfrage der Stadt-FPÖ. 

Eine Bausperre über 78 private Grundstücke, in Summe 132.000 Quadratmeter, verhängte wie berichtet die Stadt Innsbruck im März. Die 26 betroffenen Eigentümer sollen einen Teil der Flächen günstig an die Stadt abtreten, damit diese dort Sozialen Wohnbau betreiben kann – so weit der Plan. Die Innsbrucker FPÖ wollte nun mittels Dringendem Antrag von BM Johannes Anzengruber (JA) wissen, wie es um die eigenen Grundstücksreserven der Stadt bestellt ist.

„Es muss davon ausgegangen werden, dass eine absolute Notsituation vorherrscht, die so einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht rechtfertigt“, begründet Innsbrucks FP-Stadtrat Markus Lassenberger die Anfrage.

Alle Grundstücke mit Nummer kurzfristig nicht machbar
BM Anzengruber teilt dazu mit, dass eine Auflistung sämtlicher Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes, die im Eigentum der Stadt Innsbruck stehen, „aufgrund des dazu benötigten Arbeitsaufwandes und der Dringlichkeit der Anfrage nicht möglich“ sei. Was es aber gibt, ist eine Auflistung aller unbebauten, rechtskräftig zur Wohnnutzung gewidmeten Flächen im Stadtgebiet.

Zitat Icon

In einer Stadt wie Innsbruck muss es möglich sein, dass man alle im städtischen Besitz befindlichen Grundstücke auf Knopfdruck darstellen kann. In der Anfragebeantwortung von Zeitmangel zu sprechen ist für die FPÖ nicht nachvollziehbar.

FP-StR Markus Lassenberger

Nur noch drei größere übrig
Demnach verfügt die Stadt über erhebliche Baulandreserven in Form von 29 Grundstücken, die zusammen rund 32.343 Quadratmeter groß sind. Diese befinden sich im Eigentum von IIG, Stadt Innsbruck und NHT und sind nahezu über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Größer als die für Privatgrundstücke festgelegte Mindestgröße von 2500 m2 sind aber nur drei davon.

Wenn nun alle für eine Vorbehaltsfläche erforderlichen Kriterien angelegt werden, so bleibt überhaupt nur noch ein einziges, 1199 m2 großes Grundstück in Hötting übrig. Dieses ist bereits zu 100 Prozent als Vorbehaltsfläche definiert.

Etliche Flächen kurz vor Verbauung
Die anderen Areale seien nicht für eine Festlegung als Vorbehaltsfläche geeignet, „weil bereits vergleichbare öffentliche Zielvorgaben im Raumordnungskonzept Öroko gelten, zum Beispiel Bauerwartungsland (BE-Gebiet) mit Sonderanforderungen im öffentlichen Interesse, sodass keine nochmalige Festlegung erforderlich ist“.

Zum anderen laufen bereits Projektentwicklungen und/oder Bauverfahren für geförderten Wohnbau. Welche das sind, wird nicht konkret aufgelistet.

Die anderen städtischen Flächen seien entweder zu klein, für andere Zwecke vorgesehen (z.B. Promenade, unterbaut durch Tiefgarage etc.) oder „aufgrund von Zuschnitt oder Lage nicht geeignet“ für den verdichteten, geförderten Mietwohnbau. 

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