Ein Mann will sich illegal eine Ferienwohnung in Salzburg kaufen und fragt ausgerechnet beim größten Bekämpfer der Zweitwohnsitze nach. Dass ein Hauptwohnsitzgebot in der Landeshauptstadt gilt, wusste der vermeintliche Käufer nicht.
Dass sich mögliche Käufer bei Bewohnern über den Zustand der Wohnanlage informieren, ist nicht ungewöhnlich. Was Stadtvize Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus) unlängst erlebte, ist aber skurril. Er wurde von einem Deutschen kontaktiert, der im Wohnblock in Parsch, wo Dankl wohnt, eine Wohnung kaufen möchte. „Ich bin davon ausgegangen, er wolle herziehen und sich erkundigen, wie es zum Wohnen ist“, sagt Dankl. Die Intension ist aber eine andere, wie das Gespräch ergeben hat: Der Mann will mit seiner Frau die Wohnung nur als Feriendomizil nutzen, um zweimal im Jahr Bad Ischl besuchen zu können. Dabei dürfte der Deutsche aber nicht gewusst haben, dass es sich beim Stadtvize um einen Kommunisten handelt, der um günstigen Wohnraum in der Stadt Salzburg kämpft und gerade derartige Ferienwohnungen verhindern will.
Schweigen die Verkäufer absichtlich zu Gesetz?
„Ich weiß gar nicht, woher er wusste, dass ich dort wohne“, so der Stadtvize und fügt hinzu: „Er ist dann aus allen Wolken gefallen, als ich ihm gesagt habe, dass in Salzburg ein Hauptwohnsitzgebot gilt – beim Wohnungskauf muss nachgewiesen werden, dass die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird.“ Da liegt die Vermutung nahe, dass die Makler diesen Punkt gegenüber dem möglichen Käufer der 103 Quadratmeter großen Wohnung verschwiegen habe.
In der Stadt Salzburg gibt es derzeit rund 17.000 Wohnungen, die als Zweitwohnsitz gelten. Das macht ungefähr 15 Prozent des Gesamtbestands aus. Es sind also Wohnungen, die für die einheimische Bevölkerung nicht verfügbar sind. Daher dürfen in der Landeshauptstadt keine Zweitwohnsitze mehr angemeldet werden.
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