Vorteilsannahme

Deutscher Ex-Präsident Wulff muss vor Gericht

Ausland
27.08.2013 10:27
Der deutsche Ex-Bundespräsident Christian Wulff kommt vor Gericht. Der 54-Jährige muss sich wegen Vorteilsnahme verantworten, teilte das Landgericht Hannover am Dienstag mit. Prozessbeginn ist demnach der 1. November.

In der Anklage geht es um eine Einladung des Filmunternehmers David Groenewold aus dem Jahr 2008 nach München. Groenewold soll der Familie Wulff einen Teil der Kosten für die Hotelunterbringung und einen Babysitter sowie die Kosten eines Besuchs des Oktoberfests bezahlt haben. Es geht um insgesamt rund 750 Euro. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Wulff soll sich als damaliger niedersächsischer Ministerpräsident dann tatsächlich beim Siemens-Konzern für die finanzielle Unterstützung des Filmprojekts eingesetzt haben.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff zunächst im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht stufte die Vorwürfe nun jedoch auf Vorteilsnahme und im Falle des Filmunternehmers auf Vorteilsgewährung herunter. Während die Anwälte Wulffs zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen waren, reagierten die Verteidiger Groenewolds enttäuscht. "Die Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat", sagte Rechtsanwalt Bernd Schneider.

Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt
Wulffs Anwalt hatte es im April abgelehnt, auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft einzugehen, gegen Zahlung von 20.000 Euro auf die Anklage zu verzichten. Wulff argumentierte damals, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Er vertraue daher auf die Unabhängigkeit und Souveränität des Gerichts. Auch Groenewold wies seinerzeit die Vorwürfe zurück.

Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Wulff-Affäre. Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Am nächsten Tag trat Wulff vom Amt des Staatsoberhauptes zurück. Zuvor wurde er wochenlang wegen eines umstrittenen Hauskredites sowie kostenlosen Urlauben in Feriendomizilen von Freunden und Industriellen kritisiert.

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