Nachdem einem Jugendlichen die Hilfe versagt worden war, meldet sich jetzt die zuständige Vorarlberger Landesrätin: Es gebe kein Systemversagen.
Der Fall hat große Wellen geschlagen: Wie berichtet hat die Kinder- und Jugendhilfe der BH Feldkirch einem 16-Jährigen auf der Suche nach einem Obdach die Unterstützung verweigert. Ihm werde erst geholfen, wenn er sich für ein „positives Leben“ entschieden habe, ließ die Behörde dem Burschen, der davor seinen Platz in einer Wohngemeinschaft verloren hatte, ausrichten.
Das mediale Echo war entsprechend groß, neben der Behörde steht seither auch die zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) in der Kritik, zumal sie sich zur Causa lange ausgeschwiegen hat.
Obsorgeabbruch
Am Freitag hat sie sich nun per Aussendung zu Wort gemeldet. Zum konkreten Fall äußert sich die Landesrätin zwar nur am Rande („Es ist uns wichtig, eine sachliche Aufarbeitung sicherzustellen“), dafür nimmt sie aber die Vorarlberger Kinder- und Jugendhilfe insgesamt in Schutz. Es dürfe nicht sein, dass diese wegen einzelner Fälle in ein schlechtes Licht rücke. So habe etwa eine Evaluierung im Jahr 2023 der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Allein 2024 sei in 397 Fällen eine Obsorge in Einrichtungen und in weiteren 267 Fällen eine Unterbringung in Pflegefamilien organisiert worden. Von jenen 397 Minderjährigen, die in einer Einrichtung untergebracht waren, wurde bei 6,5 Prozent die Obsorge abgebrochen – u. a. auch deshalb, weil die Eltern die Kinder wieder bei sich zu Hause aufgenommen haben.
Schöbi-Fink betont, dass in der Regel alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden, um den Betroffenen zu helfen. Nur in äußerst seltenen Fällen – bei sogenannten „Grenzgängern“ – stoße das System an seine Grenzen. Der Abbruch von Betreuungsverhältnissen durch Minderjährige selbst oder durch die Einrichtung sei aber in ganz Österreich eine Herausforderung. „Aus diesem Grund haben wir ein Kamingespräch mit einem anerkannten Experten zu diesem Thema geplant.“
Der Eindruck, dass Obdachlosigkeit seitens der Behörden als Erziehungsmethode eingesetzt würde, seit jedenfalls grundfalsch, so Schöbi-Fink, die auch mit den Medien hart ins Gericht geht: Sie sei erschüttert, wie über den Fall berichtet worden sei, ohne genauere Hintergründe zu kennen. Das kompromittiere den Jugendlichen und verunglimpfe die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe.
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