Trotz Pflicht

AK beklagt Lücken im Lobbyisten-Register

Österreich
02.07.2013 15:16
Die Arbeiterkammer beklagt angebliche Lücken im Lobbyisten-Register. Längst nicht alle Organisationen, die laut Gesetz verpflichtet wären, hätten sich eintragen lassen, kritisierte Bundesarbeiterkammer-Direktor Werner Muhm (Bild) am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal". Befragte Organisationen sehen die Bedingungen für eine Eintragung nicht erfüllt. Die AK forderte das Justizministerium auf, das Register ernst zu nehmen. Das Ressort unter der Leitung von Ministerin Beatrix Karl verwies hingegen auf die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden.

Das Lobbyisten-Register wurde in Folge der Telekom-Affäre und des Skandals rund um den EU-Abgeordneten Ernst Strasser eingeführt. Seit Jahresanfang müssen sich in Österreich tätige Lobbyisten nun beim Justizministerium registrieren, andernfalls drohen Strafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro (im Wiederholungsfall) bis hin zur Nichtigkeit von Lobbying-Aufträgen.

AK-Chef: "Ausnahmeklausel zu weit ausgelegt"
Rund 200 Organisationen hätten sich bisher registrieren lassen, darunter auch die Sozialpartnerinstitutionen. Dennoch fehlen laut Muhm viele. Vor zwei Jahren hatte die AK die Absicht, Kammern bzw. Sozialpartner sowie NGO ins Gesetz einzubeziehen, noch als "überschießend" bezeichnet. Nun verlangt sie von Justizministerin Karl in dieser Sache tätig zu werden. Zwar gebe es im Gesetz die Klausel, dass eine Registrierung unterlassen werden kann, wenn keine Dienstnehmer als Interessenvertreter beschäftigt sind, Muhm vermutet aber, "dass viele diese Klausel zu weit auslegen".

Lobbying-Verband fordert Gesetzesreform
Die Österreichische Public Affairs Vereinigung (ÖPAV), eine Interessensvertretung der Lobbying-Agenturen, unterstützt die Arbeiterkammer in ihrer Kritik an fehlenden Eintragungen ins Lobbying-Register. "Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz fordert die ÖPAV alle im Lobbying Tätigen auf, ihrer Eintragungspflicht umgehend nachzukommen", hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Gleichzeitig wurde eine Gesetzesreform gefordert, um die derzeitigen Ausnahmeregelungen zu beseitigen.

Manche kritisierte Organisation sieht keine Versäumnisse
In manchen der von der AK kritisierten Firmen und NGOs sieht man keine Versäumnisse. So müsse die Hälfte der Arbeitszeit mit Lobbying verbracht werden, um sich registrieren zu lassen, argumentiert etwa Walter Marschitz, Bundesgeschäftsführer des Hilfswerks, die fehlende Meldung. Dies sei nicht der Fall. Ähnlich hätten wohl auch andere von Muhm aufgezählte Organisationen gehandelt - darunter der Katholische Familienverband, die Aktion Leben, der World Wildlife Fund, das Ökobüro, das Ökosoziale Forum und laut Muhm "rund zwei Dutzend Verbände, die dem Wirtschaftsbereich nahestehen" -, vermutet man beim Hilfswerk.

Nach dem Hilfswerk meldete sich auch die Volkshilfe zu Wort, deren Fehlen im Register von der Arbeiterkammer beanstandet worden war. So habe man es seit jeher gut gefunden, dass durch das Lobbyisten-Gesetz Transparenz geschaffen werde, sagte Bundesgeschäftsführer Erich Fenninger. Dennoch sei es schwer nachzuvollziehen, warum die AK in ihrer Kritik ausgerechnet soziale Organisationen explizit nennt. Deren Haupttätigkeit sei nie Lobbying gewesen, sondern die Erbringung sozialer Dienstleistungen.

Ärztekammer betont fristgerechte Meldung
Die Ärztekammer wiederum wies darauf hin, ihre Meldung fristgerecht eingebracht zu haben. Diese sei am 20. März "elektronisch weitergeleitet" worden, sagte ein Sprecher am Dienstag. Warum die Ärztekammer samt ihren Länderorganisationen noch nicht im Register aufscheint, hänge möglicherweise damit zusammen, dass man nicht das Online-Formular verwendet habe.

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