Zweimal nannte oe24TV in ihrem Beitrag am Tag des Prozesses gegen jenen jungen Wiener, der zwei Obdachlose getötet und eine weitere schwer verletzt hatte, den vollen Namen des damals erst 18-Jährigen. Der nicht rechtskräftig verurteilte Doppelmörder klagt das Medium nun und bekommt Recht. Oe24 muss dem „Obdachlosen-Killer“ nicht rechtskräftig 3000 Euro zahlen.
Für viel mediales Aufsehen sorgte Mitte November der Mordprozess gegen jenen damals 16-Jährigen, der im Sommer 2023 in Wien auf drei schlafende Obdachlose eingestochen hat – zwei überlebten die grausame Bluttat nicht. Zwölf Jahre Gefängnis und eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum fasste der mittlerweile junge Mann nicht rechtskräftig aus.
Zweimal Namen des Verurteilten genannt
Auch vor Ort im großen Schwurgerichtssaal: Kamerateam und Moderator von oe24TV – der mit dem österreichischen Medienrecht nicht sonderlich vertraut sein dürfte. Zweimal nannte er in seinem Fernsehbericht nach der Urteilsverkündungen den vollen Namen des „Obdachlosen-Killers“.
Deswegen wird nun erneut im Wiener Landl verhandelt. Dieses Mal ist der nicht rechtskräftig verurteilte Zweifachmörder jedoch auf der Klägerseite und fordert Schadensersatz vom Medium. Und das wird ihm in einem Blitzprozess, der nicht einmal 15 Minuten dauert, auch zugesprochen.
Als „Obdachlosen-Killer“ stigmatisiert
Richter Stefan Apostol fängt seine Begründung an: „Es handelt sich bekanntermaßen um einen Jugendlichen.“ Diese seien nach dem Mediengesetz besonders schutzwürdig, was die Persönlichkeitsrechte angeht. Der Beitrag würde ihn außerdem durch die Nennung seines vollen Namens als den „Obdachlosen-Killer“ stigmatisieren. „Zu dem Zeitpunkt, an dem der Antragssteller entlassen wird, ist jedoch von einer Gefährlichkeit nicht mehr auszugehen. Sonst wird er ja nicht entlassen.“ Das überwiegende Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung falle also auch weg.
3000 Euro für inhaftierten 18-Jährigen
Ebenfalls ein Verstoß gegen das Mediengesetz: In dem kurzen Videobeitrag erwähnte der Moderator nicht die fehlende Rechtskraft des Urteils. Dadurch sei die Unschuldsvermutung verletzt worden. Apostol verurteilt oe24TV zur Zahlung von insgesamt 3000 Euro an den inhaftierten 18-Jährigen. Beide Seiten geben keine Erklärung ab.
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