Prozess nach Unfall

Mit „Speed“ im Blut in die Pizzeria gedonnert

Gericht
04.12.2024 14:18

„Es tut mir leid“, sagt der polnische Lenker bei seinem Geständnis am Mittwoch im Salzburger Landesgericht. Acht Personen wurden bei dem Unfall im August in Mittersill verletzt – manche kämpfen noch mit den Folgen. Für den Angeklagten setzte es bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe, nicht rechtskräftig.

Mehrere Pinzgauer saßen an jenem Sonntagabend, dem 25. August, in der Pizzeria im Mittersiller Ortszentrum – um den Abend ausklingen zu lassen. Doch gegen 22 Uhr durchschlug plötzlich ein Auto die Glaswände des Lokals und donnerte ins Innere. Zumindest acht Personen wurden bei dem Unfall damals verletzt, drei schwer.

Die Wut und der Ärger über das Geschehene waren bei den vielen Opfern und Besuchern des Strafprozesses am Mittwoch im Landesgericht zu sehen. Der Anwalt von fünf Opfern zweifelte sogar an einem Unfall und forderte ein Gutachten aus dem Kfz-technischen Bereich zur Frage, ob der Angeklagte da vorsätzlich hineingefahren sei – also mit Absicht.

Angeklagter: „Bin kein Terrorist“
„Ich bin kein Terrorist und wollte niemanden verletzen“, erklärte der in Deutschland lebende Pole (37). Er sei am Steuer eingeschlafen und erst wieder in der Pizzeria aufgewacht. „Ich war völlig geschockt.“ Neben seiner starken Übermüdung zählte die Richterin noch andere Faktoren auf, wie überhöhtes Tempo und die widrigen Witterungsbedingungen mit Starkregen. Und: In seinem Urin waren Reste der aufputschenden Droge „Speed“. Er selbst könne sich auch nur mehr an „Licht und Regen“ erinnern.

In den Schlussworten drehte sich der Angeklagte auch zu den vielen Prozessbesuchern um und entschuldigte sich noch einmal: „Es tut mir leid.“

Grob fahrlässige Körperverletzung
Nachdem die Richterin den Antrag für ein Gutachten vom Opfer-Anwalt abgewiesen hatte, erfolgte das Urteil wegen grob fahrlässiger Körperverletzung: Zehn Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Zudem hat der Angeklagte die Ansprüche von vier Opfern anerkannt: insgesamt 26.000 Euro. Nach den Zivilverfahren dürfte das zu zahlende Schmerzengeld viel höher ausfallen. 

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