Die Bundesdisziplinarbehörde hat nun die Suspendierung von zwei Wiener Polizisten bestätigt, die über Chats nationalsozialistische und antisemitische Inhalte verbreitet haben sollen. Ermittlungen bei einer Zivilperson führten im vergangenen September zur Polizistin mit den NS-Chats.
„Der Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens bleibt abzuwarten. Das Disziplinarverfahren ist bis dahin hintangestellt“, hieß es am Dienstag aus der Landespolizeidirektion Wien.
Zivilperson führte zu NS-Chats der Polizistin
Im vergangenen September hatte das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Burgenland im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt bei Ermittlungen im Zuge einer Auswertung eines sichergestellten Handys einer Zivilperson Texte und Bilder nationalsozialistischen, hetzerischen und antisemitischen Inhalts entdeckt, so die Vorgeschichte des Falls.
Diese waren teilweise weitergeleitet, aber auch empfangen worden. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ordnete daraufhin bezüglich der mit den Chatnachrichten in Verbindung stehenden Kontakte die Sicherstellung und Auswertung des Handys einer involvierten Mitarbeiterin der LPD Wien an, so eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Wien.
Zwei Polizisten suspendiert
Das Ergebnis führte am 20. Oktober zur vorläufigen Suspendierung der Polizistin. Die Bundesdisziplinarbehörde hatte dann einen Monat Zeit für eine Bestätigung oder Einstellung.
Bei den Ermittlungen stieß man auf einen weiteren Wiener Polizisten. Auch dieser wurde vorläufig suspendiert. Gegen beide Exekutivbedienstete wurden eine Disziplinaranzeige sowie eine Anzeige erstattet. Die Landespolizeidirektion Wien bestätigte dann die vorläufige Suspendierung von zwei Exekutivbediensteten, und nunmehr auch die Bundesdisziplinarbehörde in beiden Fällen.
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