Seit 2002 hatte die Beamtin von insgesamt 36 Personen die elektronischen Prozess- und Gerichtsakten im System abgefragt. Dabei interessierte sich die Angeklagte unter anderem für Jack Unterweger, Thomas Klestil, Viktor Klima oder Rainhard Fendrich. Aber auch auf die Unterlagen von Estibaliz C. und Josef F. warf die 52-Jährige einen Blick. Manche Akten wurden sogar mehrmals von ihr geöffnet und gelesen.
"Dachte, es würde niemand erfahren"
"Warum macht man das?", fragte Richter Karl Buchgraber. "Aus Neugierde", meinte die voll geständige Angeklagte. "Aber das können Sie aus der Zeitung auch lesen", erwiderte Buchgraber. "Ich weiß, aber das geht schnell", sagte die Beamtin. Sie habe gewusst, dass sie die Daten nicht ohne dienstliche Gründe abrufen darf, doch sie dachte, es würde niemand erfahren. Weitergegeben habe sie ihr Wissen nicht.
Beamtin wird nicht fristlos entlassen
Die Schöffen sprachen die Angeklagte schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt und verhängten eine zehnmonatige Haftstrafe, die bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen wird. Damit entging die Beamtin einer fristlosen Entlassung, die ab zwölf Monaten Strafe nötig gewesen wäre. Sie arbeitet mittlerweile an einem anderen Bezirksgericht. Die 52-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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