Teilbedingte Strafen

Kinder misshandelt: Milde Urteile gegen Erzieher in Stmk

Österreich
17.04.2013 22:28
Mit vier Schuldsprüchen ist am Mittwochabend im Leobner Landesgericht der Prozess um Kindesmisshandlungen in einer obersteirischen Betreuungseinrichtung zu Ende gegangen. Die Leiterin und ihre Stellvertreterin wurden nicht rechtskräftig zu 17 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, der Ehemann der Leiterin zu neun und ein Praktikant zu sieben Monaten bedingter Haft. Eine Beschuldigte wurde freigesprochen.

Fast genau ein Jahr nach Beginn ist der Prozess um die Vorkommnisse in einer Familienwohngruppe der von "Pro Juventute" betreuten Einrichtung in Bad Mitterndorf nun abgeschlossen. Angeklagt waren die 53-jährige Leiterin, ihr 47-jähriger Ehemann, die Adoptivtochter der Frau sowie zwei weitere Betreuer der Kinder.

Die drei Buben und zwei Mädchen, die in der Gruppe betreut worden waren, sollen für kleinere Diebstähle strengstens bestraft worden sein und zum barfuß im Schnee oder Regen Stehen sowie zum Essen von ekeligen Dingen gezwungen worden sein.

Körperliche und seelische Qualen
Zu den körperlichen und seelischen Qualen zählten laut Anklage auch vorenthaltene Elternbesuche, Schlafen am Fliesen- oder Steinboden, Ohrfeigen und Tritte oder Boxschläge in den Bauch. In der Einrichtung hatten Kinder gewohnt, die vom Jugendamt von den Eltern weggebracht und in der Gruppe betreut worden waren.

Die Verhandlung hatte zum Schutz der Kinder großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Die 26-jährige Adoptivtochter der Leiterin wurde freigesprochen, die vier anderen Personen für schuldig befunden. Nur die Leiterin und ihre Stellvertreterin müssen von den 17 Monaten Haft fünf unbedingt verbüßen, die beiden anderen Strafen - neun Monate für den Ehemann, sieben für den Praktikanten - wurden bedingt verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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