Geschäftsmodell Privatparkplatz: Auf einen schwindelerregenden Fall im Grazer Brauquartier macht ein Student aufmerksam. Der junge Mann stellte sein Auto für wenige Minuten auf einen von einer Privatperson angemieteten Parkplatz. Mit horrenden Konsequenzen.
Drei Minuten habe er das Auto seiner Mutter Anfang Oktober unrechtmäßig auf der Stellfläche stehen gehabt, sagt der 25-Jährige zur „Krone“. Das reichte bereits für ein Anwaltsschreiben, das es in sich hat: Satte 250 Euro forderte die Rechtsvertretung der Parkplatz-Mieterin von dem jungen Mann. In dem Brief ist zwar von mindestens zehn Minuten Parkdauer die Rede, doch auch hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.
„Eindeutig als Privatparkplatz gekennzeichnet“
Wörtlich heißt es in dem Schreiben von Mitte Oktober: „Sie haben am XX.10.2024 um XX.36 Uhr bis zumindest XX.46 Uhr durch das Abstellen Ihres Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen [...] am gekennzeichneten Parkplatz der Adresse Brauquartier [...], 8055 Graz den Parkplatz Nr. [...] meiner Mandantin blockiert, obwohl dieser eindeutig, mit einem entsprechenden Hinweisschild, als Privatparkplatz gekennzeichnet ist. Dieser Parkplatz ist seitens meiner Mandantschaft angemietet.“
Mehrere Zeugen hätten das Fahrzeug des Studenten beobachtet „und darüber hinaus fotografiert“. Der Mann habe nun zwei Wochen Zeit, die geforderten 250 Euro zu überweisen und eine Unterlassungserklärung (siehe oben) zu unterschreiben. Sollte das nicht geschehen, gebe es bereits den Auftrag, eine Klage einzubringen. „Ich nehme jedoch an, dass Sie das Angebot zu einer außergerichtlichen, und somit auch weitaus kostengünstigeren, Einigung annehmen“, heißt es von der in Graz-Gries ansässigen Kanzlei.
50 Prozent „Studentenrabatt“
Tatsächlich konnte der 25-Jährige den verlangten Betrag auf die Hälfte herunterverhandeln. Die Gegenpartei ließ sich – auch weil es sich bei dem Falschparker um einen Studenten handelt – auf 125 Euro Buße ein, der Fall war damit für beide Seiten erledigt.
Für den jungen Mann ist es dennoch eine „enorme Summe“, die nach Erkundigungen bei seinem Anwalt sogar noch weit höher ausfallen hätte können. Solche Fälle seien auch in der Steiermark nicht neu, man bedient sich einer rechtlichen Grauzone und laut Auskunft seines Rechtsvertreters hätten auch bis zu 800 Euro gefordert werden können. „Eigentlich bin ich noch gut weggekommen“, sagt der 25-Jährige im Rückblick.
„Egal ob Porsche oder Seat“
Als Student sei die Erfahrung trotzdem „sehr bitter“. Was ihm besonders sauer aufstößt ist der Umstand, dass hier unterschiedslos alle zur Kasse gebeten werden können, wie kurz der Verstoß auch gewesen sein mag und unabhängig von den finanziellen Mitteln des Falschparkers. „Es ist egal, ob da ein Porsche steht oder ein Seat.“
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