Erfolg im Kampf gegen die Parkplatz-Abzocke am Marathonweg im 2. Bezirk. Anfang Juli sollte es zu einer Verhandlung wegen Besitzstörung kommen. Doch kurz davor zog der Kläger zurück und bleibt nun sogar auf den Kosten sitzen. Ein erster Sieg.
Seit Monaten flattern unbescholtenen Wienern Briefe eines Anwalts ins Haus. Der Grund: Sie haben in den vergangenen Wochen mindestens einmal kurz am verlassenen Grundstück am Marathonweg 22 in der Leopoldstadt gehalten. In den Briefen werden die Betroffenen aufgefordert, 399 Euro wegen des Befahrens eines Privatgrundes zu zahlen.
Andernfalls droht ein Anwalt mit einer Besitzstörungsklage – die „Krone“ berichtete mehrfach. Manche Familien haben Dutzende dieser Forderungen bekommen. Manche haben gezahlt, andere wollten sich gegen die „Abzocke“ wehren. So auch die Mandantin von Anwalt Thomas Breuss. Sie ließ es auf eine Klage ankommen.
Vergleichsversuche im Vorfeld alle gescheitert
Doch von Anfang an: Auch Breuss Mandantin hatte einen Brief mit der Zahlungsaufforderung bekommen – dreimal 399 Euro. Dann begann der juristische Schlagabtausch – der schlussendlich in einem Termin vor Gericht enden sollte. Die Verhandlung war für den 5. Juli angesetzt – doch dazu sollte es gar nicht mehr kommen.
Ich würde es in diesem Fall auf eine Klage ankommen lassen – die rechtliche Grundlage fehlt. Hier wird viel mit Einschüchterung gearbeitet.

Anwalt Thomas Breuss
Bild: Christina Häusler
Fall warf viele Fragen auf
Was war passiert? Dass Anwälte vor Verfahren keine Nettigkeiten austauschen, ist bekannt. Aber der Schriftsatz von Breuss eine Woche vor Verhandlung an den gegnerischen Anwalt hat es in sich gehabt. Das Schreiben liegt der „Krone“ vor. Thomas Breuss: „Dieser Fall wirft viele Fragen auf. Zum einen geht es wegen der vielen Kameras um den Datenschutz. Bei Missachtung drohen hohe Strafen. Interessant war aber auch, dass im Juni eine weitere Klientin mit neuem Mahnungschreiben zu mir kam, obwohl der Pachtvertrag beendet war. Wenn man mit Bereicherungsabsicht vortäuscht, noch Besitzer zu sein, um klagen zu können, berührt man das Strafrecht. Darauf haben wir auch das Gericht hingewiesen.“
Ein Betroffener erhielt 24 Schreiben. Jedes Mal wurden 399 Euro gefordert. Der Familienvater sollte rund 9500 Euro zahlen.
Tatsächlich ist der Pachtvertrag mit Ende Mai ausgelaufen. Aber auch in Sachen Kläger gibt es Unklarheiten. Breuss: „Die angeführte klagende Partei müsste laut Unterlagen auf dem Parkplatz wohnen.“
Klage rasch zurückgezogen
Die Reaktion der Gegenseite? Breuss: „Die Klage wurde umgehend zurückgezogen. Auch die Kosten muss der Kläger nun tragen.“ Welche Erklärung hat der Jurist für den plötzlichen Rückzug? Breuss: „Das Risiko war wohl zu groß und vielleicht wollte man auch Hintermänner schützen. Betroffene sollten es auf eine Klage ankommen lassen.“
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