Urteil in OÖ bestätigt

18 Jahre Haft für Mordversuch an Internet-Freundin

Oberösterreich
05.11.2024 10:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Es bleibt bei 18 Jahren Haft wegen versuchten Mordes für einen 27-Jährigen, der seine ehemalige Internet-Freundin im Oktober 2023 in Regau überfallen und mit dem Messer schwer verletzt hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag in der Berufungsverhandlung das Urteil des Landesgerichts Wels bestätigt. Am Obersten Gerichtshof war der Mann bereits mit einer Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt.

Der gebürtige Israeli aus München hatte am 17. Oktober des Vorjahres überraschend seine Internet-Bekanntschaft bei ihr daheim aufgesucht. In der Wohnung hat er sie drei Stunden festgehalten und mit dem Messer bedroht. Als der Angeklagte danach mit der Frau zu einem Waldstück ging, hat er sein Opfer mit einem tiefen Schnitt in den Hals schwer verletzt. Die Frau musste operiert werden.

Unfall während Flucht
Der flüchtige Verdächtige wurde erst im Zuge einer Großfahndung einen Tag nach der Tat entdeckt und nach einem Autounfall verhaftet. Vor der Festnahme fügte er sich selbst in Suizidabsicht eine Schnittwunde zu.

„Deutlich korrekturbedürftig“
In der Verhandlung am OLG forderte der Oberstaatsanwalt eine strengere Bestrafung, fand das erstinstanzliche Urteil als „deutlich korrekturbedürftig, da aus meiner Sicht ein außergewöhnlich hohes Ausmaß an Gewalt vorliegt“. Er sprach von einem heimtückischen, grausamen Vorgehen. Zudem liege auch kein reumütiges Geständnis vor, begründete er die Berufung seitens der Anklagebehörde.

Wortkarger Angeklagter
Der Verteidiger beklagte, dass das problematische Umfeld des Mandanten im Urteil nicht entsprechend mildernd berücksichtigt worden sei, daher sei auch der Angeklagte in Berufung gegangen. Dieser gab sich am Dienstag wortkarg: „Mein Anwalt hat alles gesagt, ich habe nichts dazu zu sagen.“ Im erstinstanzlichen Prozess hatte er eine Tötungsabsicht geleugnet.

Urteil blieb gleich
Weder die vorgetragenen Erschwerungs- noch Milderungsgründe bewogen das OLG, die Strafe zu ändern. Sie sei vom Landesgericht Wels „tat- und schuldangemessen“ verhängt worden.

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