Wie zwei arme SĂŒnder sitzen die beiden SchĂŒler vor dem Richter. Wie es scheint, dĂŒrften sich die bislang unbescholtenen Teenager der Tragweite ihrer Tat nicht bewusst gewesen sein. Angeklagt sind sie wegen eines mittelschweren Raubes. Ein Verbrechen, auf das der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren vorsieht. Es geht um einen Vorfall im Mai dieses Jahres zwischen den beiden Beschuldigten und zwei gleichaltrigen MĂ€dchen aus deren Freundeskreis in MĂ€der. âHast du Geld dabei?â, soll der 14-JĂ€hrige eines der MĂ€dchen zunĂ€chst gefragt haben. Als die SchĂŒlerin dies verneinte, soll der 15-JĂ€hrige mit einem weiteren Burschen das Opfer festgehalten haben, wĂ€hrend der Erstangeklagte versuchte, die Tasche an sich zu nehmen. Nachdem ihre Freundin den Notruf wĂ€hlte, flĂŒchteten die TĂ€ter.
Teenager zeigen sich reuig
Bei der Polizei schilderte das Opfer den Vorfall, bestritt jedoch zunĂ€chst, dass es sich bei den TĂ€tern um die beiden Angeklagten handle. Aus gutem Grund, wie sich herausstellen sollte: âDas Opfer wollte die Burschen nicht verpetzen, weil diese gedroht hatten, den MĂ€dchen ansonsten die Freundschaft zu kĂŒndigenâ, so Staatsanwalt Richard Gschwenter. WĂ€hrend die Verteidigung von einem âJux unter beinahe Kindernâ spricht und aufgrund der Unbescholtenheit der beiden Delinquenten eine Diversion anregt, zeigen sich die Teenager reuig. âDas war nicht richtig und kommt auch nicht wieder vorâ, beteuern diese.
Dass sie sich bei den MĂ€dchen bereits kurz nach der Tat entschuldigt haben, kommt ihnen am Ende der Verhandlung ebenso zugute. Richter Philipp Plattner lĂ€sst die Burschen gewĂ€hren und âverdonnertâ sie zur Leistung von 60 Sozialstunden in einer gemeinnĂŒtzigen Einrichtung. Trotz des wohlwollenden Ausgangs des Prozesses fĂŒr die beiden mahnt der Staatsanwalt: âWenn Sie glauben, dass das, was Sie getan haben, Jux und Tollerei war und der Gerichtstermin ein Witz, dann tĂ€uschen Sie sich jetzt gewaltig. Also machen Sie Ihre Sozialstunden ordentlich, sonst sehen wir uns hier wieder unter Androhung einer Haftstrafe!âÂ
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