Großer Medienaufruhr am 4. März: In der Wohnung eines 27-Jährigen in Wien wurde die Leiche einer erst 14-jährigen Niederösterreicherin gefunden. Sie starb an einer Überdosis. Der ältere Afghane fasst nun eine Bewährungsstrafe aus – mit dem Tod des Mädchens hat diese nichts zu tun. Sondern mit ein paar Gramm Cannabis, die er ihr überließ …
„Ich möchte schon betonen, wir führen hier kein Mordverfahren“, stellt Herr Rat am zweiten Prozesstag gegen einen 27-Jährigen fest. Es handelt sich um jenen Afghanen, in dessen Wohnung am 4. März die Leiche einer 14-Jährigen gefunden wurde. Der Tod des Mädchens ist im Landesgericht Wien jedoch nicht Thema.
Kleine Menge Cannabis übergeben
Angeklagt ist der junge Flüchtling wegen Überlassens von Suchtgift an die Minderjährige – aber bereits ein paar Tage vor dem schrecklichen Vorfall. Die 14-Jährige habe den Afghanen am Donaukanal angesprochen, ob er Cannabis dabeihabe. Sie gingen in seine Wohnung in Wien-Simmering, dort gab er ihr die Drogen. In der Nacht auf 4. März trafen sie sich dort wieder.
Mir ist relativ egal, wie alt sie ausgeschaut hat. Ich bin davon überzeugt, dass sie Ihnen gesagt hat, dass sie 15 oder 16 ist.
Richter im Wiener Landesgericht
Mit der Überdosis, an der das Mädchen dort starb, hat der 27-Jährige aber nichts zu tun gehabt – das Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein. Auch Anzeichen eines sexuellen Übergriffs gab es nicht. Der Angeklagte beteuerte stets, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Übrig blieben schließlich zwei Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz: Überlassen an Minderjährige und Besitz.
Bedingte Haftstrafe
Deswegen wird er nun von einem Einzelrichter zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zwar beteuerte er schon im Laufe des ersten Prozesstages, er habe gedacht, sie sei bereits über 18 Jahre alt und machte dafür sogar einen Zeugen stellig, der Richter glaubte das aber nicht: „Mir ist relativ egal, wie alt sie ausgeschaut hat. Ich bin davon überzeugt, dass sie Ihnen gesagt hat, dass sie 15 oder 16 ist.“ Das sagte der Afghane nämlich noch bei der Polizei aus …
Weil der 27-Jährige ohne Anwalt vor Gericht erschien, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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