"Krone"-Ombudsfrau

Nachbarschaftliche Posse um Weg durch Schafweide

Ombudsfrau
09.04.2013 16:04
Eine beschauliche kleine Gemeinde im südlichen Burgenland ist Schauplatz einer ländlichen Posse um einen Servitutsweg. Leser Wolfgang K. möchte auf seinem Grund Schafe züchten und hat deshalb einen Zaun errichtet. Zum Missfallen seiner Nachbarin, die eine Durchfahrt just quer über die Weide begehrt...

2006 hat Familie K. ein altes Bauernhaus in Mogersdorf erworben. Als Alterswohnsitz und um hobbymäßig Schafe zu züchten. Das Grundstück ist dafür ideal, denn "hintaus" ist eine große Weide an den Hof angeschlossen.

Damit die Tiere im Sommer jederzeit Zugang zu Unterstand und Tränke haben, hat Herr K. den Grund bis zum Hof hin eingezäunt. Sehr zum Missfallen seiner nebenan wohnenden "Wochenend-Nachbarin". Denn die will einen Weg, der sich hinter den Häusern quer über die Grundstücke zieht, benützen. Der Zaun für die Schafe macht das aber unmöglich. Die Dame ging deshalb zu Gericht und klagte: "Laut Kaufvertrag bestand auf dem Grundstück kein Servitut. Ein Weg war für mich nicht erkennbar, deshalb habe ich den Zaun gebaut. Immerhin ist das unser Grund und Boden", schildert Herr K.

Notwendigkeit spielt keine Rolle
Das Gericht würdigte den Vertrag aber nicht als Beweis, hat dafür aber eine Satellitenaufnahme aus dem Internet als Beleg für den Weg gelten lassen. Und weil mehrere Zeugen ausgesagt haben, dass der Weg "hintaus" früher zum Fahren und Gehen benutzt wurde, fiel das mittlerweile rechtsgültige Urteil: Es besteht ein Servitutsweg! Dass für diesen Weg heute keine Notwendigkeit mehr besteht - es gibt eine breit ausgebaute Ortsstraße samt Gehsteig -, darauf hat das zuständige Bezirksgericht Jennersdorf (Bgld) nicht Bedacht genommen.

Die Nachbarin fordert nun per Exekutionstitel von Herrn K. sämtliche Hindernisse, sprich den Zaun, zu entfernen. Warum? "Damit der Weg auch weiterhin, vor allem zum Gehen, für alle benutzt werden kann", ließ sie die Ombudsfrau wissen. Aber - das Servitut gilt tatsächlich nur für die Klägerin und ihre Familie. Dazu begehrt die Dame auch das Wegerecht über sämtliche Grundstücke "hintaus". Weit wird sie dort nicht kommen. Auch der auf der anderen Seite von Familie K. lebende Nachbar möchte nämlich nicht, dass über seinen Grund gegangen wird, und hat deshalb eine Absperrung errichtet.

Für Baubehörde ist Servitut belanglos
Angesichts des schwelenden Servitutsstreits hat Familie K. schon im Jahr 2011 um den Bau eines neuen Stalls auf der Weide angesucht. Damit der Weg frei bleibt. Mit einem sehr kuriosen Ergebnis: Die Gemeinde hat den Stall vor Kurzem just so bewilligt, dass er über die volle Breite des Servitutsweges stehen würde. Laut Auskunft der Gemeinde Mogersdorf ist ein Servitut für die Baubehörde nicht von Belang! Für das nächste Kapitel in diesem bürgerlichen Kasperletheater ist also schon einmal gesorgt...

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