Nicht rechtskräftig

Prozess um Tierquälerei: Landwirt freigesprochen

Oberösterreich
11.10.2024 14:06

Ein interessanter und ebenso bedenklicher Prozess wegen Tierquälerei und dem Eingriff in fremdes Jagdrecht fand am Freitag im Linzer Landesgericht statt. Ein FPÖ-Lokalpolitiker (57) soll laut Anklage auf einer Wiese in Eidenberg vier Rehkitze mutwillig getötet und zwei weiteren alle Läufe abgemäht haben. Freispruch im Zweifel!

Die Geschichte sorgte für viel Aufregung, am Freitag nahm sie mit einem Gerichtsprozess wegen Tierquälerei und schwerem Eingriff in fremdes Jagdrecht ein vorläufiges Ende: Der angeklagte Landwirt wurde im Zweifel freigesprochen, der bedingte Vorsatz sei nicht nachweisbar, so das Gericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die „Krone“ berichtete über die Vorgeschichte ausführlich: Ein Regionalpolitiker, Nebenerwerbslandwirt und Unternehmer (57) soll am 4. Juni auf einer Wiese in Eidenberg vier Rehkitze mutwillig getötet und zwei weiteren alle Läufe abgemäht haben. Die verstümmelten Tierbabys mussten später von Jägern erlöst (getötet) werden.

„Ist mir egal“
Ebenfalls Jäger hatten dem FP-Politiker vor dem Mähen offenbar angeboten, seine Wiese mit Drohnen abzusuchen. Doch der Mühlviertler soll das strikt verweigert haben. Ihm sei egal, ob sich Rehe darin befinden, soll er erwidert haben. Die Jäger erstatteten Anzeige.

Fremde Wiese abgemäht
Am 14. August war der 57-Jährige erneut auffällig. Trotz Einwänden von Zeugen soll er eine fremde Kleewiese abgemäht haben. Das Gras soll er dann zu Siloballen gepresst und abtransportiert haben. Das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls wurde inzwischen aber aus rein formalen Gründen (Opportunitätsgründen) eingestellt. „Weil für den Prozess keine höhere Strafdrohung zu erwarten war“, erklärt Staatsanwalt Reinhard Huemer-Steiner.

Angeblich zwei Heuballen entwendet
Bereits am 13. April soll der Politiker auch versucht haben, einen fremden Acker zu bearbeiten. Die Besitzerin konnte ihn gerade noch daran hindern. Zuvor soll er bereits zweimal Heuballen aus dem Stadl eines gepachteten Hofs entwendet haben, obwohl diese mit Eigentümervermerk gekennzeichnet waren. Auf die schriftliche Aufforderung der Eigentümer, die Heuballen zurückzubringen, soll er nicht reagiert haben. 

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