Die Koalitionstreue hält zwischen ÖVP und Freiheitlichen auch in äußerst heiklen Fragen: Weil der blaue Landesparteisekretär Michael Gruber eine Regenbogenfahne in einem Mistkübel entsorgte und ein Video davon veröffentlichte, hagelte es Anzeigen. Die Justiz wollte gegen ihn ermitteln und beauftragte seine Auslieferung. Das wird er allerdings nicht.
Konkret stimmten heute Nachmittag die Mitglieder des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss des oberösterreichischen Landtags über die Causa ab. Im Nationalratswahlkampf sorgte Michael Gruber, Landesparteisekretär der FPÖ Oberösterreich, für Aufregung, weil er für ein Werbevideo eine Regenbogenfahne in einen Mistkübel stopfte und mit deftigen Worte gegen die LGBTQ+-Community wetterte.
Einerseits ging es um die Frage, ob Gruber „diese Tat“ im Zuge der Ausübung seines politischen Amtes begangen habe. FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr sagt: „Der Ausschuss hat zu klären, ob ein politischer Zusammenhang zur betroffenen Tätigkeit besteht oder nicht. Dieser liegt ganz klar vor. Es ist nicht die Aufgabe des Ausschusses, die moralische oder strafrechtliche Bewertung der politischen Meinungsäußerung vorzunehmen. Die Verfassung gibt uns hier also den klaren Auftrag, den Schutz von Abgeordneten in ihren politischen Tätigkeiten sicherzustellen. Wenn wir hier dem politischen Druck oder der Empörung nachgeben, untergraben wir den Grundsatz, auf dem unser demokratisches System aufbaut.“
Es entspricht der politischen Gepflogenheit im Parlament, dass die Immunität der Abgeordneten für ihre politischen Tätigkeiten gewahrt bleibt.
ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel
Das Ergebnis: Der politische Zusammenhang sei mehrheitlich bejaht worden, einer behördlichen Verfolgung wurde nicht zugestimmt. Mahr ergänzt: „Die zuständigen Stellen werden den Vorwurf klären, sobald die parlamentarische Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird, so wie es unser Rechtsstaat vorsieht.
Gegen die Auslieferung stimmten neben den Freiheitlichen und der Partei MFG auch die ÖVP. Klubobmann Christian Dörfel kurz und knapp: „Es entspricht es der politischen Gepflogenheit im Parlament, dass die Immunität der Abgeordneten für ihre politischen Tätigkeiten gewahrt bleibt. Das wird im Parlament so gehandhabt, das handhaben wir im oberösterreichischen Landtag so. Einzige Ausnahme ist, wenn ein Abgeordneter freiwillig auf seine Immunität verzichtet.“
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