Drei Gutachten - seitens der Gerichtsmedizin, der Zahnheilkunde und der Anästhesiologie - hätten übereinstimmend einen ärztlichen Kunstfehler verneint, erklärte Hansjörg Bacher, Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft. Der tragische Ausgang - das Mädchen hatte am 11. Juni 2012 im Klinikum Graz während der Narkose einen Lungenkrampf erlitten und starb - sei "schicksalhaft" gewesen. Auch das verwendete Narkosemittel Propofol habe damit nichts zu tun gehabt, so der Behördenvertreter.
Verfahren gegen Eltern eingeleitet
Parallel zur Zurücklegung des Verfahrens gegen die Ärzte wurde eines gegen die Eltern eingeleitet: Es bestehe der Verdacht der Vernachlässigung. Dieses Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Leoben als wohnortzuständig weitergeleitet.
Anwalt der Eltern strebt Wiederaufnahme der Ermittlungen an
Aus der Kanzlei Alfred Boran, der rechtsanwaltlichen Vertretung der Eltern, hieß es am Donnerstag, dass man das Verfahren gegen die Eltern für "einen routinemäßigen Vorgang" halte, in dem "die Kausalitätskette zu weit gezogen wird". Der Anwalt wird nun einen sogenannten Fortsetzungsantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und hofft dadurch doch noch auf Gerechtigkeit.
"Eltern verstehen nicht, dass Mediziner davonkommen"
Gegenüber der "Krone" gab sich Boran über das Einstellen der Ermittlungen gegen die Mediziner entsetzt: "Es kann doch wirklich nicht sein, dass jetzt plötzlich die Eltern schuld am Ableben des Kindes sein sollen. Auch wenn das Mädchen schon vorher schlechte Zähne hatte - die Mediziner sind ja schließlich dazu da und ausgebildet, in so schwierigen Situationen zu helfen."
Den Eltern gehe es "verständlicherweise wieder sehr, sehr schlecht", schilderte der Anwalt. "Sie verstehen nicht, dass die Mediziner straflos davonkommen könnten, während gegen sie selbst ermittelt wird", so Boran weiter.
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