Hans Mayr baute mit einer Baufirma im Pongau an drei Standorten Wohnungen. Speziell in Flachau wird für die Kurzzeitvermietung geworben und sie wird auch angeboten. Laut den Grünen ist das nicht gesetzeskonform.
Wer sich im Gebäude von Hans Mayr in Flachau in der Kurzzeitmiet-Variante niederlassen möchte, muss tief in die Tasche greifen. Wie die „Krone“ berichtete, ist der Ex-Wohnbaulandesrat mit einer Baufirma ins Immobilien-Geschäft eingestiegen. Auf einer Plattform wird ein Monat in Flachau für 2300 Euro angeboten.
Im Gegenzug kann man mit bis zu sechs Personen auf einer Wohnfläche von 43 Quadratmeter ein brandneues Apartment genießen, das „nur drei Kilometer vom Stadtzentrum von Flachau entfernt“ liegt, „umgeben von Natur und sieben Skigebieten“ ist.
Auf „Krone“-Anfrage meinte der 63-Jährige, mit den Widmungen der Wohnungen auch in Eben und Wagrain würde alles passen. „Mit der klassischen und völlig gesetzeskonformen Kurzzeitmiete“ würde man nicht nur Investoren ansprechen wollen, sondern auch Unternehmen, die nach Unterkünften beispielsweise für Saisonarbeiter suchen würden.
Die Grünen kaufen dem früheren ÖVP- und Team-Stronach-Politiker Mayr das so nicht ab. In Wagrain wurde der Neubau in einem erweiterten Wohngebiet mit Befristung errichtet, in Eben im Ländlichen Kerngebiet und just in Flachau in Reinem Wohngebiet. „Hier mit der Möglichkeit einer Kurzzeitvermietung zu werben ist unredlich, da es rechtlich gesehen höchstwahrscheinlich unmöglich ist. Und Käufer zu einer widmungswidrigen Nutzung zu verleiten, wäre ebenso verwerflich“, sagt Klubobmann-Stellvertreter Simon Heilig-Hofbauer. Nachsatz: „Kurzzeitvermietung wie im Gesetz und der Rechtssprechung definiert ist in keinem der angeführten Projekte möglich!“
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.