Student vor Gericht
Ex-Freundin ermordet: Prozess im „Fall Giulia“
In Italien hat der Prozess um einen der aufsehenerregendsten Mordfälle der vergangenen Jahre begonnen. Vor einem Gericht in Venedig muss sich ein 22-Jähriger verantworten, der der Entführung und Ermordung seiner Ex-Freundin beschuldigt wird. Der Fall hatte in Italien zu einer Protestwelle geführt.
Der Biomedizintechnik-Student Filippo T. war am 23. November nach einer einwöchigen Flucht über Österreich auf einer Autobahn nahe Leipzig festgenommen worden, nachdem er wegen eines leeren Tanks auf dem Pannenstreifen anhalten musste.
Ex-Freundin aufgelauert
Aufnahmen von Überwachungskameras zeigten, wie der Mann die gleichaltrige Giulia C. am 12. November auf dem Parkplatz eines Industriegebiets angegriffen hatte und im Anschluss mit ihr in seinem Auto geflüchtet war. Später wurde die Leiche der 22-Jährigen in einer Schlucht in einer Berggegend in der friaulischen Provinz Pordenone mit zahlreichen Stichwunden an Kopf und Hals gefunden. Bei seiner Flucht von Italien nach Deutschland war Filippo T. auch im Osttiroler Lienz lokalisiert worden.
Geprüft wird indes, ob der Student schon wochenlang zuvor den Mord geplant habe. Darauf deute der Erwerb von Klebeband hin, mit dem der 22-Jährige seiner Ex-Freundin den Mund zugeklebt haben soll. Ebenfalls noch offen ist, ob der Angeklagte zwei beschlagnahmte Messer von zu Hause mitgenommen hatte.
Angeklagter will nicht vor Gericht erscheinen
Zum Auftakt des Prozesses am Montag war der Angeklagte nicht persönlich anwesend. Offen ist, ob er überhaupt vor Gericht erscheinen wird. Über seinen Anwalt ließ der 22-Jährige eine Erklärung verlesen. „Ich werde dem Prozess nur beiwohnen, wenn es erforderlich ist. Und ich hoffe, dass er bald zu Ende ist.“
Nach der Tötung hatte das italienische Parlament einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Schutz gefährdeter Frauen und Überlebender geschlechtsspezifischer Gewalt stärkt. Das Maßnahmenpaket beinhaltet eine verstärkte Überwachung von Männern, die sich häuslicher Gewalt schuldig gemacht haben, sowie eine Personalaufstockung für entsprechende Einrichtungen.









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