Die Spitäler passen mit 1. September die Besuchsregelungen an. Ab dann dürfen gleichzeitig vier Besucher empfangen werden. Die Beschränkung des Besuches auf eine Stunde pro Tag entfällt. Es bleibt jedoch weiterhin bei einem kontrollierten Zugang über die in den Spitälern eingerichteten Schleusen.
Ausnahmen gelten wie bisher für den Besuch von Kindern sowie von schwer kranken und sterbenden Menschen. Die strikte Einhaltung der individuell festgelegten Besuchszeiten in den Spitälern ist weiterhin erforderlich.
Strikte Besuchszeiten angenehm für Patienten . . .
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich der Schluss ziehen, dass es für die rasche Genesung der PatientInnen von äußerst großem Vorteil ist, wenn die Anzahl der Besuche begrenzt ist und innerhalb eines festgelegten Zeitraums stattfindet. Die Beibehaltung der Besuchsregelung und vor allem die strikte Einhaltung der Besuchszeiten dient also eindeutig dem Wohl der Patienten, so Oö. Gesundheitsholding und die OÖ Ordensspitäler in einer gemeinsamen Aussendung.
. . . und für die Mitarbeiter
Die Spitäler sehen es aber auch als ihre Aufgabe, die Belastung für ihre Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Die Mitarbeiter sollen sich primär auf die Pflege der PatientInnen konzentrieren können und nicht mit überbordendem Besucherandrang konfrontiert werden. Die vergangenen Jahre des kontrollierten Besucherzustromes sind von den MitarbeiterInnen sehr positiv aufgenommen worden. Sie schätzen es, sich in der besucherfreien Zeit voll auf die PatientInnenversorgung konzentrieren zu können.
„Die bisherigen Besuchsregelungen haben sich aus den genannten Gründen in den vergangenen Jahren gut bewährt. Dennoch sehen wir jetzt die Möglichkeit einer weiteren Lockerung – jedoch keiner völligen Freigabe. Wir hoffen daher auf das Verständnis der Besucherinnen und Besucher für diese Entscheidung im Sinne unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter„, so Mag. Johann Minihuber, MBA MAS, Geschäftsführer der Oö. Ordensspitäler Koordinations GmbH und Mag. Dr. Franz Harnoncourt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG).
Die ab 1. September 2024 gültigen Regelungen im Überblick:
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