Scharfmachen von Hunden ist Privatpersonen künftig verboten: Mit dieser Ankündigung haben die Landeshauptmänner Christopher Drexler (ÖVP) und Anton Lang (SPÖ) aufhorchen lassen. Doch bei den Details hakt es. Ist die Gesetzesänderung nur ein Etikettenschwindel?
Auch die „Krone“ hat berichtet und applaudiert. Drexler und Lang verkündeten, das Landes-Sicherheitsgesetz ändern zu wollen, um illegales Campen zu unterbinden – und im Zuge der Novelle auch „die Schutzhundeausbildung für Private zu verbieten“. Das sei „eine wichtige Maßnahme für mehr Sicherheit“, hieß es. Und weiter: „Wünschenwert wäre eine bundesweit einheitliche Regelung, mit dem Verbot werden wir aber immerhin in der Steiermark klare Regeln haben. Zum Schutz der Menschen als auch ihrer Haustiere.“
Klingt vernünftig – doch die Sache riecht stark nach Etikettenschwindel. Denn der Hund liegt im Detail und ist ganz leicht zu übersehen. Nicht als Schutzhundeausbildung gelten da plötzlich die Gebrauchshundeausbildungen und Prüfungen des österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV).
Problematischer Teil bei Ausbildung
„Bei einem Teil dieser Ausbildung springt der Hund auf Kommando den Schutzhelfer an und beißt ihm in den Unterarm. Warum muss ein Hund das können? Das ist sehr wohl ein gegen den Menschen gerichteter Angriff, gegen den sich die Politiker ursprünglich ausgesprochen haben“, kontert die Leiterin der Tierecke, Maggie Entenfellner.
Die Steiermark ist mit ihrem Gesetz um nichts besser als der Rest Österreichs, die Polit-Granden lassen sich aber für ein vorgegaukeltes Sicherheitsgefühl feiern.
Maggie Entenfellner
Bild: Reinhard Holl, Krone KREATIV
„Wenn das einem privaten Verein wie dem ÖKV und seinen Mitgliedern weiterhin erlaubt bleibt, ist die Steiermark um nichts besser als der Rest Österreichs. Die Polit-Granden lassen sich aber für ein vorgegaukeltes Sicherheitsgefühl feiern und regieren am Wähler vorbei
Sofortige Reparatur gefordert
Auch von den Vier Pfoten kommt Kritik: „Still und heimlich wird das in den Erläuterungen verborgen, das groß angekündigte Verbot ist nicht nur eine billige PR-Aktion, sondern auch eine reine Alibihandlung in Wahlkampfzeiten.“
Wir haben um Stellungnahme gefragt: Aus den Büros von Christopher Drexler und Anton Lang kommt dazu, dass man das Gesetz jetzt im Begutachtungsverfahren belasse und vor der Beschlussfassung „noch einmal anschauen“ werde.
„Das ist beschämend“, so Entenfellner. „Wir fordern, dass das sofort repariert wird, nämlich in dem Sinn, wie es groß angekündigt wurde. Mit einem echten, durchgreifenden Verbot zum Schutz der Bevölkerung.“ Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle.
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