Spielt eine 40-Jährige im Wiener Landesgericht ihre schwere Erkrankung nur oder ist sie auf ein psychiatrisches Problem zurückzuführen? Diese Frage muss sich ein Schöffensenat im Wiener Landesgericht stellen. Fest steht, es scheint ihr jetzt besser zu gehen als vor der Untersuchungshaft ...
Bereits während ihre Verteidigerin Astrid Wagner plädiert, wird die 40-Jährige auf der Anklagebank von lauten Weinanfällen gebeutelt. „Sie ist davon überzeugt, dass sie wirklich schwer krank ist und diese Schwindelattacken hat“, so Wagner. Das erklärte die Serbin im Mai 2022 auch der Krankenkasse, forderte Invalidenpension und Pflegegeld.
Keine Spur von Rollstuhl und Co. bei Polizeiobservationen
Diese vermuteten aber, dass an der Sache irgendetwas nicht stimmen könnte, und schaltete die Polizei ein. Ermittelnde Beamte machten fleißig Fotos von der Frau, die behauptete, Schwächeanfälle und Lähmungserscheinungen zu haben – beim Spielen mit den Enkeln, Tragen von schweren Einkaufsackerln und anderen Alltagsaufgaben.
Sie ist davon überzeugt, dass sie wirklich schwer krank ist. Diese Anklage ist beim besten Willen nicht gerechtfertigt. Das Problem ist eher ein psychiatrisches.
Verteidigerin Astrid Wagner
Von einer Krankheit, die die Serbin berufsunfähig machen sollte, fehlte jedoch jede Spur. Wagner erklärt dem Schöffensenat: „Das Problem ist halt eher ein psychiatrisches.“ Ihre Mandantin leide an einer schweren hypochondrischen Störung, würde sich die Symptome einbilden. Für die 40-Jährige seien die Beschwerden Realität. Für einen versuchten Sozialbetrug in Höhe von knapp 500.000 Euro – wie angeklagt – „ist aber überhaupt kein Vorsatz da“, betont die Anwältin.
Der vorsitzende Richter hakt genau nach, weil die Angeklagte im Wiener Landesgericht sichtlich weder einen Rollstuhl noch einen Rollator braucht – entgegen ihren Angaben bei der Krankenkasse. „Ich hab ihn gebraucht, wenn ich schwach war und umfiel. Ich bin die glücklichste Frau, weil ich jetzt gehen kann“, weint die 40-Jährige, denn ihr Gesundheitszustand habe sich wesentlich verbessert im letzten halben Jahr.
Gerichtspsychiater soll Klarheit schaffen
Anwältin Astrid Wagner möchte, dass über ihre Mandantin ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird, um zu prüfen, ob eine Hypochondrie vorliegt. Ein anderer Sachverständige erscheint beim Prozess nicht. Also wird vertagt. Aus der Untersuchungshaft wird die Serbin aber schon nach dem ersten Verhandlungstag entlassen – wofür ihre Verteidigerin Umarmungen und Küsse erntet.
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