Das Land Salzburg will morgen, Montag, die Verordnung zum Abschuss des Niedernsiller Schadwolfs unterschreiben. Noch am Freitag wollte man warten und rechtlich abklären. Denn: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen Wölfe weiterhin geschützt werden.
Noch am Freitag kündigte das Land, allen voran Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) an, rechtlich abklären zu lassen, ob die geplante Schadwolf-Verordnung auch in Ordnung geht. Keine zwei Tage später ist dies offenkundig passiert. Denn das Land plant mit dem morgigen Montag, die Verordnung zum Abschuss des Niedernsiller Schadwolfs zu unterschreiben.
Die Salzburger Landesregierung prüfte seither Stellungnahmen zur Verordnung und das aktuelle Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) sowie die unterschiedlichen Rechtsansichten dazu. Der Salzburger Weg, Schadwölfe, die die Almwirtschaft und Lebensgrundlagen gefährden, als letztes Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen nicht möglich sind, per Verordnung rechtskonform zu entnehmen, werde weiterverfolgt, teilte das Land in einer Aussendung am Sonntag mit.
„Entspricht den Vorgaben der EU-Kommision“
Der EuGH stellte vor allem fest, dass der Wolf in Österreich nicht allgemein bejagt werden dürfe. „Das machen wir auch nicht, sondern wir prüfen jeden Fall einzeln, ob es alternative Maßnahmen gibt oder ob das letzte Mittel der Bejagung zum Einsatz kommen muss“, so Svazek. „Das entspricht den Vorgaben der EU-Kommission, wie uns mehrmals in Brüssel bestätigt wurde.“
Anfang Juli riss ein Wolf in Niedernsill zumindest fünf Schafe. Dies ist mittlerweile auch nachgewiesen. Das Tier wurde als Schadwolf eingestuft. Kann nun, sofern die Verordnung unterschrieben wird und in Kraft ist, abgeschossen werden.
Neben einem Tier vergangenes Jahr und einem weiteren getöteten Wolf im Juni könnte der Niedernsiller Schadwolf der dritte entnommene Wolf im Bundesland sein.
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