21.12.2012 12:58 |

Für drei Verurteilte

Staatsanwaltschaft will höhere Strafen in Causa Birnbacher

In der "Causa Birnbacher" hat die Staatsanwaltschaft nun gegen die Strafhöhe der erstinstanzlich verurteilten Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, sowie des Steuerberaters Dietrich Birnbacher (Bild) berufen. Megymorez war im Oktober in Klagenfurt wegen Untreue zu drei Jahren unbedingt, Xander zu zwei Jahren unbedingt und Birnbacher zu drei Jahren teilbedingt verurteilt worden. Das ist der Anklagebehörde offenbar zu wenig.
Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Eine ursprünglich angedachte Berufung gegen die Strafhöhe von Ex-ÖVP-Landesparteichef Josef Martinz - er war zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wurde doch nicht eingebracht, erklärte Staatsanwaltssprecher Franz Simmerstatter am Freitag. Ebenso verzichtet wurde auf eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil.

Die Verteidiger von Martinz, Xander und Megymorez hatten bereits im Oktober Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil angekündigt. Sie haben noch bis Mitte Februar 2013 Zeit, diese einzubringen. Danach geht der Fall in die nächste Instanz - zum Obersten Gerichtshof. Wann dieses Verfahren stattfindet, ist offen.

Die Angeklagten wurden im Zusammenhang mit der Zahlung eines Honorars in der Höhe von sechs Millionen Euro an Birnbacher für dessen Rolle im Verkauf der Hypo Alpe-Adria an die BayernLB verurteilt. Ein deutscher Gutachter hatte den Wert der Arbeit Birnbachers mit maximal 300.000 Euro beziffert. Der Betrag von 5,7 Millionen Euro sei "rechtsgrundlos" anerkannt worden, hieß es in der Urteilsbegründung.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?