Wegen drakonischen Erziehungsmaßnahmen mussten sich eine Mutter und ihr Lebensgefährte im Landesgericht Salzburg erklären: Sie hatte ihre Tochter in den Arm gebissen und er sperrte den Sohn mehrmals im Schrank ein. „Als ich ein Bub war, war das normal“, polterte der Mann.
Die arbeitslose Angeklagte und zweifache Mutter hat am 20. März ihre Tochter in den Unterarm gebissen. „So richtig?“, fragte die Richterin noch nach. Und die bislang unbescholtene Frau nickt nur: Erklärung hat sie keine, nur ein „Tut mir leid“ entweicht ihren Lippen. Aus dem Polizei-Verhör zitierte die Richterin, dass bei ihr „die Nerven durchgegangen“ seien.
Richterin: „Das sind keine Erziehungsmethoden“
Weniger einsichtig zeigte sich der mitangeklagte Lebensgefährte: Er soll laut Anklage den Sohn dreimal im Schrank eingesperrt haben. Auch den Strom soll er abgeschaltet haben, obwohl sich die Kinder im Dunkeln fürchten. Freiheitsentzug lautete deshalb der Vorwurf: „Als ich noch ein Bub war, war das normal“, versuchte der Angeklagte zu erklären und erzählte noch über die Kinder: „Die hüpfen in der Nacht um drei, vier Uhr noch herum, machen das Licht ein und aus.“ Die Richterin entgegnete: „Herr Angeklagter, wenn man so mit der Kindererziehung überfordert ist, muss man sich Hilfe holen. Die Zeiten haben sich geändert. Das sind keine Erziehungsmethoden im Jahr 2024.“
Zu den Tatzeiten waren die Kinder vier und sechs Jahre alt. Mittlerweile sind sie im SOS-Kinderdorf untergebracht: „Ich darf sie noch nicht besuchen“, ergänzte die Mutter. Laut der Opfer-Anwältin waren die Kinder zudem in einem „verwahrlosten Zustand und weisen sprachliche Defizite auf“.
Beide Angeklagten verurteilt
Schuldspruch wegen Körperverletzung für die Frau samt 200 Euro Geldstrafe. Und sechs Monate bedingte Haft für den mitangeklagten Einheimischen. Zudem müssen die beiden rund 500 Euro Schmerzengeld zahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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