"Krone"-Ombudsfrau

Wer im Taxi nicht achtgibt, muss zahlen

Ombudsfrau
04.12.2012 13:48
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeugtüren so lange nicht geöffnet werden, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden. Wenn etwas passiert, haftet der, der die Türe geöffnet hat. Wie im Fall einer jungen Studentin, die beim Aussteigen aus dem Taxi ein anderes Auto übersehen hatte.

Bettina V. war gemeinsam mit einem Freund im Taxi unterwegs zu einem Lokal. Trotz eines Schulterblickes hat die junge Frau beim Aussteigen ein anderes Fahrzeug übersehen. Es krachte. Und zwar ganz ordentlich. Das andere Auto riss die Tür des Taxis aus. Insgesamt entstand an beiden Autos ein Schaden von je mehr als 3.000 Euro. Für einen Teil muss die Studentin aufkommen.

"Unsere Tochter hat noch kein Einkommen, aber sie wurde aufgefordert, den Schaden am Taxi zu übernehmen. Warum haftet nicht die Autoversicherung oder die Taxifirma?", wandten sich die verzweifelten Eltern an uns. Fälle wie dieser sind in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt. Die Haftung trifft immer denjenigen, der die Türe fahrlässig öffnet. Egal, ob als Lenker, Beifahrer oder Fahrgast, wie uns die Wiener Taxiinnung wissen ließ.

Die Haftpflichtversicherung des Taxis bezahlt nur den Schaden, der am anderen Fahrzeug entstanden ist. Immerhin – die Wiener Städtische Versicherung übernimmt kulanzhalber 1.000 Euro, weil die Familie schon lange Kunde ist. Beim Aussteigen bitte immer gut aufpassen!

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