Richtungsweisend könnte ein Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtshofs sein: Für eine Anlage bei Mistelbach wurde per Bescheid ein UVP-Verfahren im Nachhinein aufgebrummt, obwohl Standort und Projekt bereits fixiert waren. Was hinter dem überraschenden Urteil steckt, die Details und wie es dazu kam – die „Krone“ hat recherchiert.
Zumeist sorgt der Bau einer geplanten Biogasanlage für jede Menge Stunk. Man versteht die Sinnhaftigkeit, schlussendlich überwiegt jedoch das „Florianiprinzip“. So geschehen in Mistelbach: Erst nach intensiven Protesten von Anrainern wechselte ein Projektwerber zweimal den geplanten Standort.
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