Ein 46-jähriger Türke muss sich demnächst wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht in Ried im Innkreis verantworten. Der Mann hatte mit einem Schraubenzieher auf seinen ehemaligen Geschäftspartner mehrfach eingestochen. Nur eine Notoperation hatte dem Opfer das Leben gerettet.
Wurde anfangs noch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ermittelt, hat die Rieder Staatsanwaltschaft nun doch wegen versuchten Mordes die Anklage gegen einen 46-Jährigen eingebracht. Zehnmal soll der Türke am 28. April in einem Pizza-Kebap-Lokal in Ried, wie berichtet, mit einem Schraubenzieher auf seinen ehemaligen Geschäftspartner eingestochen haben.
Video von der Tat liegt vor
„Die zusammenfassenden Ermittlungsergebnisse inklusive, einem uns vorliegenden Video vom Tathergang lassen den Schluss zu, dass der Beschuldigte vorhatte, zu töten und das auch getan hätte, wären nicht andere dazwischengegangen“, erklärt Staatsanwalt Alois Ebner. Das Opfer erlitt unter anderem einen Stich in die Lunge, welcher akut lebensbedrohlich war. Der 44-Jährige wurde mit dem Notarzt ins Krankenhaus Ried, wo er notoperiert und anschließend in der Intensivstation betreut wurde, gebracht.
Geldprobleme als Tatmotiv
Das Motiv dürfte ein länger anhaltender Streit um Geld gewesen sein. „Tatmotiv waren offenbar Geldprobleme aus einer vorherigen Geschäftsbeziehung zwischen Täter und Opfer, wobei sich der nunmehrige Beschuldigte vom Opfer über den Tisch gezogen sieht und auf hohen und existenzbedrohenden Geldschulden sitzen geblieben ist“, so Ebner. Der Angeklagte gebe die Tat grundsätzlich zu, behauptet aber, keine Verletzungs- oder Tötungsabsicht gehabt zu haben.
Lebenslange Haft möglich
Im Falle einer Verurteilung drohen dem unbescholtenen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft. Einen Termin für den Geschworenenprozess gibt es noch nicht. Bei der Tat ebenfalls anwesend war der Schwiegervater des Angeklagten. Er soll bei der Attacke das Opfer festgehalten haben. Den Schwiegervater erwartet allerdings ein gesondertes Verfahren wegen Beihilfe zur Tat.
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