„Prozess der Trauer“

Kleinkind ertrank im Pool: Diversion für Eltern

Gericht
07.06.2024 11:45
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein Jahr nach dem schrecklichen Unfall, bei dem ein einjähriger Bub in einen Pool gefallen und ertrunken war, mussten sich nun die Eltern in Kärnten vor Gericht verantworten. Am Bezirksgericht Feldkirchen haben die beiden eine Diversion erhalten. Bedeutet: Sie müssen jeweils 180 Tagessätze zu je vier Euro (gesamt 720 Euro) bezahlen, hinzu kommen die Verfahrenskosten. 

Nur 15 Minuten dauerte die Verhandlung vor Richterin Irene Malle-de Cillia: „Schauen wir, dass wir das so schnell wie möglich über die Bühne bringen“, hatte sie bereits zu Beginn zu den Eltern gesagt, denen fahrlässige Tötung vorgeworfen worden war.

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Sie beide haben Ihre lebenslängliche Strafe schon erhalten.

Richterin Malle-de Cillia

Nur fünf Minuten lang war der Bub unbeaufsichtigt – das reichte, dass das Kleinkind durch die offene Terrassentür zum nicht abgesicherten Pool gelangte und hineinfiel. „Sie beide haben Ihre lebenslängliche Strafe schon erhalten. Vonseiten des Staates muss man nicht unbedingt noch einmal draufhauen“, erklärte die Richterin.

Der Unfall sei wegen einer Nachlässigkeit geschehen, „wie sie uns tagtäglich passiert, allerdings mit einer so schrecklichen Folge, mit der Sie nun zu leben haben“.

„Kann Ihnen nur alles Gute wünschen“
Die Diversion setzte sich – wegen des geringen Einkommens einerseits und der Sorgepflichten andererseits – aus einer Geldbuße von 180 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Hinzu kommen 160 Euro Pauschalkosten und 1368 Euro für einen Sachverständigen. „Ich kann Ihnen nur alles Gute wünschen“, schloss die Richterin die Verhandlung. „Lassen Sie sich Zeit für diesen Prozess der Trauer.“

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