Eine 27 Jahre alte Frau aus Kapfenberg soll vergangenes Jahr ihr Kind umgebracht haben. Sie muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Auch ihr Partner, ein Profi-Fußballer, ist angeklagt.
Diese Geschichte geht durch Mark und Bein! Kurz nach 14 Uhr alarmierten im Februar des Vorjahres schockierte Nachbarn einer Familie in der obersteirischen Industriestadt Kapfenberg die Einsatzkräfte, weil sie eine damals noch 27 Jahre alte Frau mit starken Blutungen antrafen. Als die aufmerksamen Nachbarn kurz darauf in ihre Wohnung liefen, war ihr Entsetzen noch größer: Darin entdeckten sie ein lebloses Baby! Doch zu diesem Zeitpunkt war es bereits zu spät, niemand konnte mehr etwas für den kleinen Buben tun.
Niemand bemerkte die Schwangerschaft
Wie sich später herausstellen sollte, hatte die 27-Jährige ihr Kind ganz alleine auf die Welt gebracht – und soll es danach getötet haben! Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, und nun steht fest, dass sich demnächst insgesamt drei Personen für den Tod des Babys verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat bereits Anklage erhoben.
Auch Profi-Fußballer sitzt auf Anklagebank
Die Details der Anklage lassen einen erschaudern! So dürfte die 27-jährige Mutter nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst bzw. diese verdrängt haben. Auch ihre Familie und ihr Lebensgefährte, ein Profi-Fußballer, hatten nichts davon mitbekommen, Chat-Protokolle belegen das – so unglaublich das auch klingen mag.
An jenem verhängnisvollen 22. Februar setzten bei ihr plötzlich die Wehen ein, und sie brachte das Kind in ihrer Wohnung zur Welt. Völlig überwältigt von der Situation und in voller Überforderung dürfte sie den neuen Erdenbürger getötet haben – im Spital gestand sie die Tat. Die Tötung geschah vermutlich auch, weil die Mutter von ihrem Lebensgefährten keine Unterstützung bekam, obwohl sie ihm von der Geburt Bilder schickte. Doch er dachte laut Anklage nicht daran, ihr beizustehen und die Rettung zu verständigen. Daher ist auch er wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Nicht nur er, auch eine Schwägerin der Frau muss sich vor dem Schöffensenat verantworten. Denn sie soll versucht haben, nicht nur das Neugeborene, sondern auch die Plazenta zu entsorgen.
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