Experten klären auf

Alle Rechte auf den Urlaub! So klappt die Auszeit

Burgenland
27.05.2024 09:00

Für Angestellte ist Urlaub bezahlte Freizeit. Und trotzdem sollten sie einiges wissen, damit die wohlverdiente Erholung auch wirklich eintreten kann, raten Juristen der Arbeiterkammer. Die „Krone“ hat für Sie die wichtigsten Fakten zusammengetragen. 

Der Sommer rückt näher und damit auch die heiß ersehnte Urlaubszeit. Doch bevor man in Reiseprospekten schmökert, seine Auszeit bucht und die Koffer packt, lohnt sich ein Blick auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen:

  • Wie viel Urlaub steht mir zu? Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht in einem Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von fünf Kalenderwochen. Das entspricht 25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. 30 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche. Doch Vorsicht! Dieser Urlaubsanspruch kann verloren gehen, wenn man die Urlaubstage nicht innerhalb des genannten Zeitraumes aufbraucht.
  • Kann ich meinen Urlaub verlieren? Der Urlaub kann frühestens zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist, verjähren. Es bleibt also in der Regel ein Zeitraum von drei Jahren, um den Urlaub in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern rechtzeitig von der möglichen Verjährung informiert werden.
Was in der Firma los ist, braucht Sie während des Urlaubs nicht interessieren. (Bild: stock.adobe.com – africa-studio.com (Olga Yastremska and Leonid Yastremskiy))
Was in der Firma los ist, braucht Sie während des Urlaubs nicht interessieren.
  • Ab wann gilt ein Urlaub als gültig? Urlaub muss immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das heißt, dass der Arbeitgeber den Urlaubsverbrauch nicht einseitig einordnen kann. Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer nicht einfach in Urlaub gehen, wenn der Vorgesetzte damit nicht einverstanden ist. Ausnahmen gibt es bei der Pflegefreistellung und dem “persönlichen Feiertag".
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Urlaub ist Urlaub. Man kann also ablehnen, während dieser Zeit in Bereitschaft zu sein und Leistungen zu erbringen.

Experten der Arbeiterkammer

  • Was tue ich, wenn ich im Urlaub plötzlich erkranke? Wenn man während des Urlaubs krank wird und die Krankheit länger als drei Kalendertage andauert, wird der Urlaub unterbrochen. Die Krankenstandtage gelten dann nicht als Urlaubstage. Das bedeutet aber nicht, dass die krankheitsbedingte Unterbrechung auch den Urlaub verlängert. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist, muss man sofort arbeiten gehen – sofern der Krankenstand dann schon wieder vorbei ist.
  • Darf ich mir den Urlaub ausbezahlen lassen? Geld statt Urlaub zu vereinbaren, solange man in einem Dienstverhältnis ist, ist verboten. Erst wenn dieses beendet wird, muss der Arbeitgeber den offenen Urlaub anteilig auszahlen. Konsumierte Urlaubstage sind abzuziehen. Offener, nicht verjährter Urlaub aus Vorjahren ist zur Gänze auszubezahlen.
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