In der Nacht auf 10. Juni 2012, dem letzten Festivaltag, habe er zugeschlagen. Es sei eine "jugendliche Dummheit" gewesen, meinte der 21-jährige Hauptangeklagte vor Landesgerichtspräsident Karl Mitterhöfer. Er habe die 5.000-Euro-Gitarre in einem Koffer oder Etui von der Bühne getragen.
"Wir hatten freien Zugang und waren auf der Bühne. Das hat uns recht gut gefallen. Er (der 21-Jährige, Anm.) ist dann mit der Gitarre in der Hand auf mich zugekommen", erinnerte sich ein weiterer Sicherheitsangestellter, ein 23-jähriger Mann aus Ungarn.
Beim Verstecken der Beute ertappt
Die Gitarre wurde schließlich in einem Zelt, in dem der Hauptangeklagte und ein 21-jähriger Kollege übernachtet hatten, verstaut. Man wollte am nächsten Tag "mit einem klaren Kopf" darüber nachdenken, was man mit dem Instrument mache.
Beide Kollegen hätten dem Hauptangeklagten zugeredet, er solle die Gitarre zurückbringen. Am nächsten Tag ging der Mann zur Arbeit, die beiden Kollegen brachten das Instrument vom Gelände und versteckten es unter Gestrüpp. Weil sie dort beobachtet wurden, stellte man das Duo zur Rede, danach flog der Fall auf.
"Was sind das für Securitys, die sich selbst bedienen?"
Die "jugendliche Dummheit" ließ Richter Mitterhöfer nicht gelten. Außerdem habe man als Securitymann eine besondere Verantwortung. "Was sind das für Securitys, die sich selbst bedienen?", gab er Staatsanwalt Heinz Prinke recht. Das Urteil für die drei Sicherheitskräfte ist nicht rechtskräftig.
Der bestohlene Gitarrist Wes Borland wurde vom Staatsanwalt als Zeuge beantragt, musste aber den Weg nach Eisenstadt letztlich doch nicht antreten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.