Schuldspruch

Das Ende eines Martyriums für die Ex-Gattin

Gericht
23.04.2024 09:45

Ein Türke wurde am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.

Alles andere als ein Zuckerschlecken war die Ehe für eine 43-jährige Frau. Eifersucht und psychische Gewalt prägten in den letzten Jahren das Familienbild. Mehrmals verhängte die Polizei gegen den Mann ein Betretungsverbot. Genutzt hat es nichts, denn der Renitente lauerte dem Opfer weiterhin auf und bedrohte es. Die Frau flüchtete daraufhin mit den drei gemeinsamen Kindern ins Frauenhaus. Der 44-Jährige kam in Haft. Im Januar 2023 wurde er bedingt entlassen, wohnte im Kolpinghaus.

Der Albtraum ging weiter
Ein paar Wochen verhielt sich der mittlerweile dreifach einschlägig Vorbestrafte ruhig. Dann begann der Albtraum für die Frau wieder von vorne. Diesmal verschärfte sich die Situation. „Er versteckte sich unter der Stiege oder im Gebüsch der Wohnsiedlung. Er wusste, wann ich arbeiten gehe und wann ich nachhause komme“, so die traumatisierte Ex-Gattin. Seinen Sohn lässt er wissen, dass dieser gut auf die Mutter aufpassen solle. Denn er werde sie 24 Stunden lang beobachten. Sollte er sie mit einem anderen Mann sehen oder sie irgendeinen Fehler machen, sei sie tot. Im Oktober letzten Jahres klickten für den Stalker erneut die Handschellen. Doch von einem reumütigen Geständnis keine Spur. „Wir haben vor 25 Jahren geheiratet. Doch niemals bin ich gegen meine Frau tätlich vorgegangen.“ Auch dass er seine nunmehrige Ex gestalkt habe, sei nicht wahr. Und die Drohungen habe er im Suff geschrieben.

Doch die Zeugen belasteten den Angeklagten schwer. In der Verhandlung ist ein psychiatrisches Gutachten über den mentalen Zustand der Frau das Zünglein an der Waage. Daraus geht hervor, dass das Opfer, welches bereits seit zehn Jahren wegen Depressionen in Behandlung ist, aufgrund der Todesdrohungen mittlerweile an einer posttraumatischen Störung leidet.

Schuldspruch vor Gericht
Richter Marco Mazzia spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu zwei Jahren Haft. Dazu kommt der Widerruf der bedingten Entlassung von dreieinhalb Monaten. Dem Opfer, das noch immer arbeitsunfähig ist, muss der Verurteilte 15.000 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Außerdem ergeht der Beschluss auf Haftung künftiger gesundheitlicher Schäden beim Opfer.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Vorarlberg Wetter
7° / 16°
wolkig
8° / 21°
stark bewölkt
9° / 20°
wolkig
9° / 20°
stark bewölkt



Kostenlose Spiele