Ein Türke wurde am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.
Alles andere als ein Zuckerschlecken war die Ehe für eine 43-jährige Frau. Eifersucht und psychische Gewalt prägten in den letzten Jahren das Familienbild. Mehrmals verhängte die Polizei gegen den Mann ein Betretungsverbot. Genutzt hat es nichts, denn der Renitente lauerte dem Opfer weiterhin auf und bedrohte es. Die Frau flüchtete daraufhin mit den drei gemeinsamen Kindern ins Frauenhaus. Der 44-Jährige kam in Haft. Im Januar 2023 wurde er bedingt entlassen, wohnte im Kolpinghaus.
Der Albtraum ging weiter
Ein paar Wochen verhielt sich der mittlerweile dreifach einschlägig Vorbestrafte ruhig. Dann begann der Albtraum für die Frau wieder von vorne. Diesmal verschärfte sich die Situation. „Er versteckte sich unter der Stiege oder im Gebüsch der Wohnsiedlung. Er wusste, wann ich arbeiten gehe und wann ich nachhause komme“, so die traumatisierte Ex-Gattin. Seinen Sohn lässt er wissen, dass dieser gut auf die Mutter aufpassen solle. Denn er werde sie 24 Stunden lang beobachten. Sollte er sie mit einem anderen Mann sehen oder sie irgendeinen Fehler machen, sei sie tot. Im Oktober letzten Jahres klickten für den Stalker erneut die Handschellen. Doch von einem reumütigen Geständnis keine Spur. „Wir haben vor 25 Jahren geheiratet. Doch niemals bin ich gegen meine Frau tätlich vorgegangen.“ Auch dass er seine nunmehrige Ex gestalkt habe, sei nicht wahr. Und die Drohungen habe er im Suff geschrieben.
Doch die Zeugen belasteten den Angeklagten schwer. In der Verhandlung ist ein psychiatrisches Gutachten über den mentalen Zustand der Frau das Zünglein an der Waage. Daraus geht hervor, dass das Opfer, welches bereits seit zehn Jahren wegen Depressionen in Behandlung ist, aufgrund der Todesdrohungen mittlerweile an einer posttraumatischen Störung leidet.
Schuldspruch vor Gericht
Richter Marco Mazzia spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu zwei Jahren Haft. Dazu kommt der Widerruf der bedingten Entlassung von dreieinhalb Monaten. Dem Opfer, das noch immer arbeitsunfähig ist, muss der Verurteilte 15.000 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Außerdem ergeht der Beschluss auf Haftung künftiger gesundheitlicher Schäden beim Opfer.
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