Prozess in Feldkirch

Gewalttäter: „Ich habe sie über alles geliebt“

Vorarlberg
12.04.2024 17:55

Ein 43-jähriger Mann hatte seine Ex schwer misshandelt. Seine Ignoranz beim Prozess am Landesgericht Feldkirch schockierte.

Gezerrte Halswirbelsäule, Schädel-Hirn-Trauma, Schulterzerrung, geprelltes Nasenbein, Würgemale am Hals und ein Hämatom am Auge – diese Litanei an Verletzungen soll der 43-jährige Angeklagte seiner Lebensgefährtin im Zuge eines Streits zugefügt haben. „Das stimmt so nicht. Ich habe diese Frau über alles geliebt. Mein letztes Hemd hätte ich für sie gegeben“, zeigt sich der Vorbestrafte erschüttert über die Vorwürfe.

An jenem Faschingsabend habe er in der Stadt seine Cousine getroffen und diese umarmt. Da sei seine Freundin komplett ausgerastet und hätte ihn als „Fremdgeher“ beschimpft. Zu Hause seien dann die Demütigungen ihrerseits weitergegangen. „Ich wollte ja nur schlafen. Doch sie schlug mir dauernd auf den Rücken. Da wehrte ich sie mit der Hand ab und traf dabei wohl ihr Gesicht“, erklärt der Angeklagte das Nasenbluten des Opfers. Zudem sei man betrunken gewesen. Drei Flaschen Wein und acht große Biere hätten sie intus gehabt. Die Aussagen des Opfers erschüttern.

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Sie schlug mir dauernd auf den Rücken. Da wehrte ich sie mit der Hand ab und traf dabei wohl ihr Gesicht

Der Angeklagte vor Gericht


Opfer: Morddrohung
Ganz anders lautet die Version des 34-jährigen Opfers. Unter Tränen berichtet die Deutsche vom Zusammenleben mit dem 43-Jährigen, seinem Alkoholproblem und der Unberechenbarkeit des Ex-Freundes. So auch an besagtem Abend im gemeinsamen Schlafzimmer: „Ich sagte: ‘Wenn das mit dem Alkohol und der Pöbelei so weitergeht, muss ich die Reißleine ziehen.‘ Daraufhin drückte er mich auf das Bett, hielt mir den Mund und die Nase zu und schrie: ‘Ich bring’ dich um, du dumme Sau!’“

Rechtsanwältin Anita Einsle vertrat das Opfer.
Rechtsanwältin Anita Einsle vertrat das Opfer.(Bild: Chantall Dorn)

In ihrer Panik habe sie ihn in die Hand gebissen. „Er ließ dann von mir ab und ich trat ihn weg“, gibt die Gepeinigte zu Protokoll. Aus Angst vor weiteren Wutausbrüchen des Freundes habe sie den Ärzten im Spital eine Lüge aufgetischt und die Verletzungen zunächst mit einem Sturz vom Pferd begründet.

Das Gericht glaubt den Ausführungen des Opfers und verurteilt den Gewalttäter zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Dem Opfer, das noch immer unter Panikattacken und Schlafstörungen leidet, spricht der Herr Rat ein Teilschmerzengeld von 750 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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