Mehr als 2000 Euro werden von einer Leserin gefordert, die eigentlich von den Rundfunkgebühren befreit ist. Die Ombudsfrau hat sich den Fall angesehen und weiß, was schuld an der Nachzahlung ist.
Als Bezieherin einer kleinen Berufsunfähigkeitspension mit Ausgleichszulage ist Dragica A. von der Bezahlung der damaligen Rundfunkgebühren befreit gewesen. Das gilt auch für die seit Kurzem geltende ORF-Haushaltsabgabe von monatlich 15,30 Euro. Dass ihre Mutter nun trotzdem einen hohen Betrag nachzahlen muss, ist für die Tochter, die sich um administrative Angelegenheiten kümmert, völlig unverständlich.
Übersiedelung als Problem
Der Grund für die Nachforderung liegt darin, dass Frau A. nach einem Umzug ihre neue Adresse an die ehemalige GIS, die Gebühren Info Service GmbH, bekannt geben und einen neuen Antrag auf Gebührenbefreiung hätte stellen müssen. Daran hat aber weder die Pensionistin noch ihre Tochter bei der Übersiedlung vor mehr als vier Jahren gedacht.
Mit oder ohne Antrag, es ändert nichts an der Tatsache, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung stets gegeben waren und weiterhin sind
Tochter von Frau A.
Plötzlich kam ein Inkassoschreiben
Es habe sich ja auch am Einkommen und damit an den Voraussetzungen nichts geändert hat. Im November kam dann der Schock in Form eines Inkassoschreibens an die neue Adresse. „Mit oder ohne Antrag, es ändert nichts an der Tatsache, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung stets gegeben waren und weiterhin sind“, argumentiert die Tochter, die sich Hilfe suchend an die „Krone“ wandte.
Was die ORF-Beitrags Service sagt
Das Rundfunkgesetz habe das anders gesehen, so die ORF-Beitrags Service GmbH auf Anfrage der Ombudsfrau. Eine Adressänderung wäre umgehend zu melden gewesen. Weiters hätten die Rundfunkgebühren eine Bringschuld dargestellt. Nun bleibt nur ein Ansuchen auf Kulanz und Ratenzahlung.
Frau A. kann nur hoffen, dass dieser zugestimmt wird.
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