Das freiwillige Pensionssplitting wird immer noch selten genutzt – 1,74 Prozent der Geburten sind 2023 mit einem Antrag einhergegangen, so Carmen Treml, Ökonomin beim „Thinktank“ Agenda Austria. Die Maßnahme solle bekannter werden, doch nicht in ein automatisches Splitting übergehen, wie es die Frauenministerin seit Langem fordert.
Der Elternteil, der nicht überwiegend die Kindererziehung übernimmt und erwerbstätig ist – in den meisten Fällen der Mann -, überträgt beim freiwilligen Pensionssplitting Teile seiner Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils. Bis zu 50 Prozent der Gutschrift können für die ersten sieben Jahre ab Geburt übertragen werden, ein Antrag dafür kann bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes beim Pensionsversicherungsträger gestellt werden.
Anteil „verschwindend gering“
Die Möglichkeit für das Splitting gibt es seit 2005, man verfüge über Daten ab 2014, erklärte Treml. Während es 2014 nur 67 Anträge für Pensionssplitting gab, waren es 2023 1348. 1,74 Prozent der Geburten gingen 2023 also mit einem Antrag einher, im Vergleich zu 0,08 Prozent im Jahr 2014. Im Zeitverlauf würde es aussehen, als ob die Zahlen extrem ansteigen, sie seien im Vergleich zu den Geburten aber immer noch „verschwindend gering“. Insgesamt sei die Datenlage dürr, keine Zahlen gebe es etwa dazu, wie viel und wie lang gesplittet wird.
Im Zeitverlauf sieht es aus, als ob die Zahlen extrem ansteigen, sie sind im Vergleich zu den Geburten aber immer noch verschwindend gering.
Carmen Treml, Ökonomin beim „Thinktank“ Agenda Austria
Bis zu 1000 Euro jährlich
500 bis 1000 Euro netto jährlich könne ein Haushalt mit Pensionssplitting mehr erhalten, rechnete Treml, die dabei von Durchschnittseinkommen und einem Splitting von 50 Prozent für sieben Jahre ausging. Durch steuerliche Begünstigungen schlage sich das Splitting schließlich positiv nieder. Es gebe aber auch Ausnahmefälle, in denen ein Pensionssplitting nicht ratsam sei – so etwa, wenn eine Frau mehr verdient, aber dennoch den Großteil der Kinderbetreuung übernimmt. Frauenpensionen sind im Durchschnitt deutlich niedriger als Männerpensionen.
Bewerben, aber kein Zwang
Das Pensionssplitting sei zu wenig bekannt, schließlich werde es nicht aktiv beworben. Eine Lösung wäre, dass man bei einem Gespräch im Zuge der Geburt oder bei einem anderen Antrag festlegen müsse, ob man splitten wolle oder nicht. „Dann müssen die Eltern sich bewusst damit auseinandersetzen“, sagte die Ökonomin. Ein automatisches Pensionssplitting, aus dem man aussteigen müsste, lehnt sie indes ab – die Freiwilligkeit solle bestehen bleiben. Auf eine Automatik drängt hingegen Frauenministerin Susanne Raab, der grüne Koalitionspartner will allerdings ein größeres Paket gegen Frauenarmut.
Österreich konservativ – Rollenbilder aufbrechen
Die Kritik, dass das Pensionssplitting alte Rollenbilder verstärken könne, sei „durchaus angebracht“, meinte Treml. Österreich sei jedoch ein sehr konservatives Land. Man könne nicht davon ausgehen, dass klassische Rollenbilder – die Frau geht in Karenz und übernimmt den Hauptteil von Kinderbetreuung und Haushalt – in ein paar Jahren aufgebrochen sind und eine gerechte Aufteilung vorherrscht. „Strukturell ändert sich da gar nichts“, meinte Treml, das Pensionssplitting bringe in den meisten Fällen aber eine finanzielle Verbesserung. Es brauche allerdings auch strukturelle Änderungen wie ein Aufbrechen von Rollenbildern und flächendeckende qualitative Kinderbetreuung, außerdem gehöre das Steuersystem umgekrempelt, damit sich ein Aufstocken von Teilzeit auf Vollzeit für alle lohne.
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